Da nützte selbst die Vollmacht nichts. Denn eine Go-Go-Tänzerin als Begleitperson für zwei minderjährige Jugendliche, das erschien den Ordnungshütern nicht die geeignete Wahl. Bei einer Jugendkontrolle am Samstag um 2 Uhr morgens stießen die Beamten des Einsatzzuges in einer Diskothek in der Judengasse auf zwei Jugendliche im Alter von 16 bzw. 17 Jahren. Der Geschäftsführer erklärte, sie hätten eine Vollmacht ihrer Erziehungsberechtigen bei sich und dürften sich mit der darin genannten Begleitperson auch noch nach Mitternacht in der Diskothek aufhalten.
Da es sich jedoch um eine Go-Go-Tänzerin handelte, die nach Mitternacht stündlich in der Disko auftrat, waren die Polizisten ganz anderer Meinung. Der Geschäftsführer muss mit einer Anzeige wegen einer Ordnungswidrigkeit rechnen. Die Jugendlichen wurden nach Hause gefahren und ihren Eltern übergeben.
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