Zu neun Jahren Freiheitsstrafe hat die Erste große Strafkammer des Landgerichts Weiden am Donnerstag eine 26-Jährige verurteilt. Die Richter waren überzeugt, dass die Frau Anfang November im Eschenbacher Netzaberg- Siedlung ihren vierjährigen Stiefsohn getötet hat.
Ausschlaggebend für das Urteil der Richter Matthias Bauer, Susanne Pamler sowie Landgerichtspräsident Gerhard Heindl und der beiden Schöffen war das Gutachten des Rechtsmediziners Professor Peter Betz. Dieses hatte von drei starken Schlägen gegen den Kopf des Kindes, von Blähungen der Lungenbläschen und Einblutungen im Gesichtsbereich berichtet. Für den Experten sichere Anzeichen eines Erstickungstodes.
Flüssigkeit in der Lunge
Sanitäter und Notarzt hatten von klarer Flüssigkeit erzählt, die bei der vergeblichen Wiederbelebung des Buben aus dessen Lunge gekommen war. Demnach musste die auf den Philippinen geborene Angeklagte den Vierjährigen geschlagen, ihm vermutlich, als er zu schreien begann, Mund und Nase zugehalten haben. Als das Kind tot war, soll die Frau ihm Wasser zum Vertuschen eingeflößt haben.
Auffällig war in der fünf Tage dauernden Verhandlung, dass die Angeklagte häufig vom Wasser- Trinken ihres Stiefsohns berichtete. Bis zu zwei Liter soll dieser oft getrunken haben. In seinem Plädoyer stellte Oberstaatsanwalt Bernhard Voit fest: "Fakt ist: Adrian wurde umgebracht und es kommt nur die Angeklagte in Betracht". Die Ehe mit einem US- Soldaten habe sich damals in einer Krise befunden. Mit Haushalt und vier Kindern sei die junge Frau überfordert gewesen. Sie hätte die drei Stiefkinder am liebsten zur leiblichen Mutter in die USA abgeschoben. Das Verhältnis zu ihren Stiefkindern sei "wahrlich stiefmütterlich" gewesen, so Voit. Er beantragte zehn Jahre Haft.
Kindsvater steht zur Verurteilten
Verteidiger Michael Haizmann (Regensburg) stellte in den Raum, dass die Einblutungen auch anders erklärbar wären und dass seine Mandantin, selbst Mutter eines zehn Monate alten Säuglings, nie durch Gewalttätigkeit aufgefallen war. Ihr werde Unrecht getan, wenn man sie als "böse Stiefmutter" hinstellt. Rechtsanwältin Jutta Carrington-Conerly wies zudem darauf hin, dass sich der Ehemann ihrer Mandantin im Sitzungssaal befand. Er würde ja wohl nicht zu seiner Frau stehen, wenn er glauben könnte, dass diese eines seiner Kinder umgebracht hat.
In ihrem Schlusswort beteuerte die frisch verurteilte Frau abermals, dass sie alle Kinder gleich liebte, sie niemals jemandem wehtun könnte und - nach acht Monaten U-Haft - die Kinder sie jetzt brauchen würden. Im Anschluss an die Verkündung des Urteils kündigten beide Verteidiger direkt an, gegen das Urteil in Revision zu gehen. Die Entscheidung der Weidener Richter ist damit vorerst noch nicht rechtskräftig.
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