Wer Unterstützung in einem Rechtsstreit braucht, der sucht sich die Hilfe eines Rechtsanwaltes. Wer dagegen Urkunden oder Verträge beurkunden lassen möchte, der geht zum Notar. Anders als ein Rechtsanwalt vertritt dieser nicht eine bestimmte Partei, sondern ist ein unabhängiger und unparteiischer Träger eines öffentlichen Amtes. „Für eine Vielzahl von Rechtsgeschäften ist die Beurkundung sogar gesetzlich vorgeschrieben“, erklärt Notarin Dr. Claudia Greipl. „Dies ist immer dort der Fall, wo der Gesetzgeber die Mithilfe des Notars wegen der weitreichenden persönlichen und wirtschaftlichen Folgen für die Beteiligten für geboten hält.“
Wie ihre Kollegen errichtet die Weidener Notarin vollstreckbare Urkunden, beglaubigt Unterschriften und Dokumente, beurkundet Immobiliengeschäfte und erstellt Vertragsentwürfe. Sie nimmt Nachlassauseinandersetzungen vor, erstellt Handelsregister- und Vereinsregisteranmeldungen und vollzieht Übergaben in vorweggenommener Erbfolge. Daneben berät sie auch in familienrechtlichen sowie in gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten.
„Im Mittelpunkt steht jedoch immer der Mensch“, so Dr. Claudia Greipl. „Denn ebenso wichtig wie äußerste Genauigkeit und fundiertes Wissen ist das Verständnis für die Anliegen, Sorgen und Nöte meiner Mandanten.“ Dass diese schnell, freundlich und kompetent bedient werden, ist für die Weidener Notarin selbstverständlich.
Nach dem Umzug vom Unteren Markt ins Thomas-Witt-Haus in der Max-Reger-Straße 18 sind ihre Kanzleiräume auch weiterhin zentral in der Fußgängerzone zu finden, jedoch gibt es hier doppelt so viel Platz. „Da nicht nur unsere Urkundensammlung stetig wächst, sondern sich auch das Team vergrößert hat, wurde ein Umzug dringend nötig“, sagt Dr. Claudia Greipl. „Die neuen Räume sind nicht nur modern, sondern auch barrierefrei und bequem mit dem Aufzug erreichbar.“
Ob es nun um den Kauf oder Verkauf einer Immobilie, das Testament oder einen Erbvertrag, die Übertragung von Vermögen, eine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung, eine Scheidungsvereinbarung oder die Gründung eines Unternehmens geht – die Erstberatung erfolgt hier immer persönlich durch die Notarin selbst.
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