Die Vorschriften wegen der Coronapandemie schränken das Angebot von vornherein ein. Kein Essen, kein Trinken in der Fußgängerzone, also kein Imbiss, kein zusätzlicher Glühweinstand. Im Zuge der Sondernutzungsregelungen wird gerade mal einer Handvoll Marktkaufleute das Tor zur Innen- und Altstadt geöffnet. Dass damit auch auf der Buden-Promenade vom Oberen Markt über das Veste Haus bis zum NOC genügend Abstand gewahrt werden kann, ist selbstverständlich. Einen Hauch von Weihnachtsflair gibt's also. Am Montag kamen die Hütten und Trailer an. Ab Mittwoch öffnen die Stände.
Rechtsdezernentin Nicole Hammerl erläutert auf Nachfrage von Oberpfalz-Medien: Nach der Absage des Christkindlmarktes hätten aus dem Kreis der 15 Zugelassenen 6 Marktkaufleute um Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis angefragt. "Weitere sind bislang nicht auf die Stadt zugekommen." Hierzu fand mit den Antragstellern am Donnerstag eine Besprechung statt. Um trotz der Absage des Christkindlmarktes den Altstadtbereich neben dem weihnachtlichen Lichterglanz mit einem Hauch von Hüttenzauber zu umgeben, habe man Folgendes vereinbart: Zwischen 25. November und 23. Dezember werden am Oberen Markt, verteilt vom Pfarrplatz bis zum Einmündungsbereich Schulgasse, fünf Sondernutzungserlaubnisse erteilt: Verkauf von Süßwaren (Familie Margraf), Christbaumschmuck und Weihnachtsdeko (Gerd Donhauser), Bürsten (Stauber), Socken und Winteraccessoires wie Mützen/Handschuhe/Schals (Weigl). Eine weitere Sondernutzungserlaubnis für den Betrieb eines Kinderkarussells wird Hans Blum am Macerata-Platz bewilligt. Ein Verkauf ist grundsätzlich zulässig werktags während der geltenden Ladenöffnungszeiten. Beabsichtigt ist von den fünf Markkaufleuten ein Verkauf werktags von 10 bis 18 Uhr.
Die Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig, betont Hammerl. An Gebühren werden je Tag und Meter der Frontlänge 1,50 Euro erhoben. Neben der in der Fußgängerzone geltenden Maskenpflicht gelten die unter anderem auch beim Wochenmarkt anzuwendenden Hygiene- und Schutzvorschriften. "Insbesondere ist durch den jeweiligen Beschicker sicherzustellen, dass grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Kunden eingehalten werden kann", erklärt Hammerl.
Kommentare
Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.