Der Sohn der Bedienung einer Pilskneipe hatte eingreifen wollen, als es in einem Weidener Lokal vor zwei Jahren wegen Streitigkeiten beim Kartenspiel zu laut geworden war. Dabei war er von einem der drei Männer in den Schwitzkasten genommen und zu Boden gebracht worden. Die anderen beiden schlugen und traten auf ihn ein.
Genaueres ließ sich nach Ablauf von zwei Jahren und einigen nicht auftreibbaren Zeugen vor dem Weidener Schöffengericht nicht mehr klären. Nur soviel: dass es der 26-Jährige unter den Angeklagten gewesen war, der für die schwere Verletzung des Geschädigten verantwortlich war. Und: dass der Älteste der Täter den geringsten Tatbeitrag geliefert hatte.
Die Verteidiger Tobias Konze, Martina Fuchs-Andonie und Johannes Zintl waren mit ihren Anträgen erfolgreich. Richter Hubert Windisch und die Schöffen verurteilten den 27-jährigen Kaufmann, der zudem angeklagt gewesen war, seine schwangere Freundin misshandelt und eingesperrt zu haben, zu eineinhalb Jahren Freiheitsstrafe, den 26-Jährigen zu einem Jahr und den 33-Jährigen (wegen seines geringen Tatbeitrags) zu sechs Monaten – jeweils etwas weniger als Staatsanwalt Sebastian Goldmann gefordert hatte. Alle Strafen für die gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung wurden zur Bewährung ausgesetzt, obwohl alle Angeklagten schon vorgeahndet waren.
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