Aus alten Aufzeichnungen, Kassenbuch und Marktratsbeschlüssen sowie Unterlagen im Staatsarchiv Amberg geht nach Angaben von Hans Grieger hervor, dass laut urkundlicher Erwähnung erstmals im Jahr 1583 auf der jetzigen B 14, der ehemals Verbotenen Goldenen Straße, Pflasterzoll erhoben und vom Markt Schnaittenbach bis Ende 1936 einkassiert wurde. Auf Beschluss des Marktrats wurde er zum 1. Januar 1937 abgeschafft.
Der Pflasterzoll war früher eine kommunale Abgabe, die als Gegenleistung für die Benutzung von gepflasterten Straßen festgelegt und deren Ertrag für die erstmalige Pflasterung und den Unterhalt des Straßenpflasters erhoben wurde. Die Abgabe wurde, wie die Mehrzahl der Zölle, vom auswärtigen Handelsverkehr erhoben, Einheimische dagegen waren in der Regel befreit.
Straßen und Wege erschlossen bereits in frühester Zeit die heutige nördlichen Oberpfalz. Eine Ost-West-Verbindung führte von Nürnberg kommend nach Böhmen, die spätere Goldene Straße. Bald nach 1500 setzte sich die kürzere Verbotene Goldene Straße über Schnaittenbach nach Prag durch, etwa auf der Trasse der heutigen Bundesstraße 14. Fußgänger, Reiter, Kutschen, Ochsen- und Pferdegespanne nutzten den Weg. Befördert wurden damals auf den Kaufmannswagen vor allem Salz, Getreide, Stoffe, Heringe, Wein, Honig, Öle, Seife, Leder und Feigen, aber auch Kupfer, Zinnwaren, Blei usw. 1618/19 wurde von Amberg aus ein Postdienst nach Prag mit Posthaltereien in Schnaittenbach, Oberlind und Waidhaus eingerichtet. Schnaittenbach war vor 400 Jahren nach Amberg die älteste Posthalterei in der Region.
Die Hauptstraße durch Schnaittenbach scheint schon früher gepflastert gewesen zu sein, denn laut Heimatforscher Georg Landgraf betrug der Pflasterzoll im Jahr 1583 für eine Haut einen Pfennig, für eine Fuhre Häute 50 Pfennige, für einen Karren Häute 25 Pfennige, für einen Wagen Weizen oder Gerste 14 Pfennige, für ein Schaf oder mageres Schwein einen Heller und für einen Eimer Bier oder Wein einen Pfennig. Bei einer Revidierung des Pflasterzolltarifs 1773 berichtet Bürgermeister Roth, dass "seit anno 1631 und von längeren Jahren her ein Pflasterzoll existiert", den Markt speziell zur "bäulichen Unterhaltung und erforderlichen Reparation des Pflasters und der Brücke jederzeit" zu überlassen hatte. Die Regierung knüpfte an die Genehmigung des neuen Tarifs die Bedingung, dass die Straßenpflasterung immer im "klaglosen stand" gehalten werde. 1774 ersteigerte der damalige Marktschreiber Weich den Pflasterzoll um 38 Gulden 9 Kronen. Die Weiterbewilligung zur Erhebung des Pflasterzolls musste vom Markt immer wieder beim Königlichen Staatsministerium des Innern beantragt werden.
Aus Aufzeichnungen geht hervor, dass im Jahr 1830 die Untere Hauptstraße und 1836 auf Drängen der Postexpedition Wernberg die obere Hälfte mit Kieselsteinen neu gepflastert wurde, während 1902 in der Mitte der Hauptstraße ein drei Meter breiter Granitpflaster-Streifen angelegt und die Hauptstraße auch kanalisiert wurde. Erst 1939 ersetzte man den gepflasterten Mittelstreifen durch eine Teerdecke.
1903 wurde nach Entschließung des Staatsministeriums, Abteilung für landwirtschaftliche Gewerbe und Handel, für Schnaittenbach die Forterhebung des Pflasterzolls bis 1913 bewilligt nach Maßgabe der Zollordnung von 1883, die um den Pflasterzoll für Personen- und Lastkraftwagen ergänzt wurde. Demnach durften erhoben werden für ein Pferd drei Pfennige, für ein Stück Hornvieh zwei Pfennige, für ein Jung- oder Kleinvieh Kalb, Schwein oder Schaf ein Pfennig und im herdenweisen Triebe für je 15 Stück zehn Pfennige. 1907 war der Pflasterzoll für 100 Mark an Johann Schreier verpachtet. Kassiert und eingehoben wurde der Pflasterzoll an den Markttoren.
Das Zolltarifgesetz von 1902 führte zur Abschaffung des Pflasterzolls in ganz Deutschland – mit Ausnahme von Bayern. Dort wurden sogar im großen Stile neue Pflasterzölle eingeführt. 1921/22 erhoben 486 bayerische Gemeinden noch Pflasterzoll. In den folgenden Inflationsjahren rentierte sich die Einziehung des Pflasterzolls in vielen Gemeinden nicht mehr, er wurde kurz darauf vielfach abgeschafft, jedoch nicht in Schnaittenbach. 1927 bewilligte Regierung der Oberpfalz auf Antrag von Bürgermeister Reiß die Weitererhebung des Pflasterzolls. Befreit davon waren nur alle zu Staatszwecken dienenden Fuhrwerke und Transporte, alle Hilfsfuhren in Not- und Unglücksfällen und alle Fuhren für gemeindliche Betriebe.
1928 erließ man eine ortspolizeiliche Vorschrift, dass derjenige, der mit zollpflichtigen Tieren oder Fuhrwerken die Pflasterzoll-Einhebestation passiert, dort ohne Aufforderung zu halten und den tarifmäßigen Zoll zu entrichten habe. Verboten für Pflasterzollpflichtige waren etwa der Weg "Grabengasse" oder der Weg, der unmittelbar um den Markt führte, denn da hätte man den Pflasterzoll umgehen können. Gesuche der Nachbarstadt Hirschau und der selbständigen Gemeinde Forst aus den Jahren 1933 und 1935 auf Aufhebung der Pflasterzollpflicht für ihre Einwohner lehnte der Markt Schnaittenbach ab.
Die Einhebung des Zolls wurde alljährlich vom Markt öffentlich an den Meistbietenden versteigert, so 1934 an Gottfried Reichl für 80 Reichsmark und 1935 an die Zimmermanns-Ehefrau Margareta Kaa. Nur wenige Ortschaften hielten den Pflasterzoll bis in die 30er-Jahre aufrecht, darunter auch Schnaittenbach. Erst mit Beschluss des Marktrats vom 4. November 1936 wurde der Pflasterzoll zum 1. Januar 1937 in Schnaittenbach abgeschafft.
Pflasterzoll um 1583
- für eine Haut: ein Pfennig
- für eine Fuhre Häute: 50 Pfennige
- für einen Karren Häute: 25 Pfennige
- für einen Wagen Weizen oder Gerste: 14 Pfennige
- für ein Schaf oder mageres Schwein: ein Heller
- für einen Eimer Bier oder Wein: ein Pfennig
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