Der Bürgermeister der 3400-Einwohner-Gemeinde Poppenricht (Landkreis Amberg-Sulzbach) ist erst seit eineinhalb Jahren im Amt. Nun will Roger Hoffmann (53) den Chefsessel im Rathaus räumen. "Nach reiflicher Überlegung und vielen schlaflosen Nächten" habe er den Entschluss gefasst. "Hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich mit Ablauf des 31. Dezember 2020 mein Amt als Bürgermeister der Gemeinde Poppenricht aus persönlichen Gründen niederlegen muss." Das waren die Worte, die am Ende der Gemeinderatssitzung am Dienstagabend wie ein Blitz aus heiterem Himmel einschlugen. Zumindest bei den Fraktionen von CSU und Freien Wählern. Die SPD-Gemeinderäte waren kurz vorher informiert worden.
Seit heute liegt ein entsprechender schriftlicher Antrag der Gemeindeverwaltung vor. Diese leitet das Gesuch an die Kommunalaufsicht am Landratsamt Amberg-Sulzbach weiter. Der Poppenrichter Bürgermeister ist Wahlbeamter und kann deswegen nicht einfach zurücktreten. Er muss seine Entlassung beantragen.
"Ich bedauere sehr, dass dieser Schritt notwendig ist, und habe diese Entscheidung lange und sorgfältig abgewogen, komme jedoch zu dem Schluss, auf die Signale meines Körpers zu hören. Dies war eine der schwersten beruflichen Entscheidungen meines Lebens und ist im Sinne der Gemeinde, eine Entscheidung des Verstandes und nicht des Herzens", sagte Hoffmann in der Sitzung. Genauer wollte er sich am Mittwoch auf Nachfrage nicht zu den Gründen äußern.
Der 53-Jährige hatte die Bürgermeisterwahl in Poppenricht im April 2019 gewonnen. Der Kampf um das Amt war spannend, denn der SPD-Politiker musste in die Stichwahl gegen seinen Mitbewerber Hermann Böhm (CSU) und gewann schließlich mit einer hauchdünnen Stimmenmehrheit. In Poppenricht wurde 2019 nach dem Rückzug des langjährigen Bürgermeisters Franz Birkl (CSU) außer der Reihe gewählt, künftig sollten die Bürgermeisterwahlen aber wieder zusammen mit den bayernweiten Kommunalwahlen stattfinden. Doch nun werden im nächsten Jahr wohl wieder Neuwahlen angesetzt. Ein Termin steht noch nicht fest.
Neuwahlen binnen dreier Monaten
Der Erste Bürgermeister einer bayerischen Gemeinde kann gemäß Artikel 16, Absatz 2, des Kommunalen Wahlbeamtengesetzes (KWBG) die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis ohne Angabe von Gründen verlangen. Das teilte die Pressestelle des Landratsamtes Amberg-Sulzbach auf Nachfrage mit. Die Entlassung erfolgt in diesem Fall durch Verwaltungsakt und wird mit Zustellung der Entlassungsverfügung wirksam. Zuständig hierfür ist die Gemeinde als Dienstherr, vertreten durch den Gemeinderat.
Nach Artikel 44, Absatz 1, des Gemeinde- und Landkreis-Wahlgesetzes soll die Neuwahl innerhalb von drei Monaten nach Beendigung der Amtszeit abgehalten werden. Wenn Bürgermeister Hoffmann sich also zum Jahreswechsel aus dem Amt verabschiedet, müsste bis Ende März 2021 die Neuwahl stattfinden.
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