Weil ein Gehweg am Stadtplatz in Neustadt nicht vom Schnee geräumt war, stürzte eine 78-jährige Neustädterin am Donnerstagabend und zog sich dabei nach Angaben der Polizei leichte Verletzungen zu. Sie wurde zur Behandlung ins Klinikum Weiden transportiert. Um weitere Unfälle zu vermeiden, wurden anschließend Mitarbeiter des Bauhofs beauftragt, den Schnee zu entfernen. Den Hauseigentümer erwartet laut Polizei nun eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung durch Unterlassen.
In diesem Zusammenhang weist die Polizeiinspektion Neustadt/WN noch einmal ausdrücklich auf die Räum- und Streupflichten bei winterlichen Straßenverhältnissen hin. "Bei Schnee und Eisglätte müssen die jeweiligen Grundstücksbesitzer dafür Sorge tragen, dass die Gehwege, die an ihrem Grundstück vorbeiführen, gefahrlos passierbar sind – das juristische Schlagwort dafür lautet ,Verkehrssicherungspflicht'." Die Räum- und Streupflicht gilt sowohl für Anwohner als auch für die Besitzer von Gewerbegrundstücken.
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