Mit der neuen Bürger-App für Luhe-Wildenau erfüllt sich Bürgermeister Sebastian Hartl auch einen persönlichen Wunsch. Zu einen werde dadurch die Kommunikation vom Rathaus zu den Bürgern verbessert, zum anderen könnten auch die Bürger ihre Wünsche einfach der Verwaltung melden. Die App steht ab sofort bei iTunes und im Google PlayStore zum Download bereit. Unter http://app.luhe-wildenau.de gibt es weitere Informationen.
Eine derartige Informationsmöglichkeit sei zwar im Prinzip nichts Neues, meinte Bürgermeister Hartl bei der Vorstellung vor dem Eingang zum Rathaus. Doch die auf dem Markt vorhandenen Lösungen seien nicht befriedigend gewesen. Deshalb habe die Gemeinde den kurzen Weg zu den örtlichen Fachfirmen, in diesem Fall Valeo IT, gewählt.
„Die App ist entstanden in Luhe-Wildenau für Luhe-Wildenau“, sagte der Bürgermeister. Damit sei es auch möglich geworden, die Bedürfnisse des Marktes Luhe-Wildenau vollständig zu erfüllen. Hartl bot an, dass sich auch andere Kommunen dieser App bedienen können. Der Dank Hartls galt Simon Kirchner von der Valeo IT, der wesentlich an der App mitgewirkt habe. Ab sofort steht sie zur Verfügung.
Die Rubrik digitales Rathaus bietet momentan noch wenige Anwendungen, wie beispielsweise die Meldung des Wasserzählerstands. In wenigen Wochen würden weitere Formulare dazukommen. "Ziel ist, das Rathaus digital in der Hosentasche dabei zu haben", sagte Hartl. Eine besondere Bedeutung räumte der Bürgermeister den Push-Nachrichten ein, die via Bürger-App auf das Smartphone gesendet werden und direkt auf dem Startbildschirm zu sehen seien. "Nützlich zum Beispiel, wenn es kurzfristig Straßensperren oder einen Wasserrohrbruch gibt", meinte der Gemeindechef.
Andererseits können die Bürger über die App Feedback geben, sollten sie beispielsweise nichtfunktionierende Straßenlampen entdecken, ergänzte Bastian Braun, Geschäftsführer von Valeo IT. Das könne auch durch Senden eines Fotos passieren.
Kommentare
Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.