An Silvester wollen wieder viele Menschen Böller krachen und Raketen steigen lassen. Das Ordnungsamt der Verwaltungsgemeinschaft Kemnath informiert, dass dabei folgende Regeln und Verbote zu beachten sind: Es dürfen in diesem Jahr keine Feuerwerkskörper der Kategorie 1 und 2 verkauft werden. Abgebrannt werden dürfen sie dann, wenn sie bereits vorhanden sind und eine Registriernummer oder ein Zulassungszeichen mit dem Kürzel BAM (Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung) sowie das CE-Zeichen (Konformität des Produktes) tragen.
Feuerwerkskörper der Kategorie 2 dürfen nur am 31. Dezember 2021 und am 1. Januar 2022 abgebrannt werden. Mit Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen (sogenannte PTB-Waffen) dürfen in der Öffentlichkeit keine pyrotechnischen Gegenstände abgeschossen werden, auch nicht mit einem „Kleinen Waffenschein“.
Im Bereich der engen Altstadtbebauung, und zwar am Stadtplatz, Cammerloher Platz, Rathausplatz, Klosterhofstraße, Am Einlaß, Brauhausstraße, Schmidtstraße, Trautenbergstraße und Poststraße dürfen grundsätzlich keine Feuerwerkskörper abgebrannt sowie keine Glasflaschen, Gläser und ähnliche zerbrechliche Gegenstände mitgeführt werden. Diese Verbotsbereiche wurden mit Allgemeinverfügung vom 20. Dezember 2021, bekanntgemacht. Darüber hinaus dürfen nach Paragraf 23 Absatz 1 der 1. Sprengstoffverordnung keine Feuerwerkskörper in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen, Fachwerkhäusern und Kirchen abgebrannt werden.
Verstöße können mit einer Geldbuße geahndet werden. Bei Verwendung einer PTB-Waffe (das sind Waffen, die von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassen sind) droht der Widerruf des „Kleinen Waffenscheins“ und ein Entzug der Waffe durch die zuständige Behörde. Die Stadt Kemnath bittet alle Personen, die Feuerwerkskörper abbrennen, die Verbote und die Sicherheitshinweise für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zu beachten sowie mitgebrachte Flaschen und die Reste ihrer Feuerwerkskörper wieder mitzunehmen.
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