Baumann gegen Krapf: Zeugen sagen im Prozess um "Mona Lisa" im Wurmstein-Steinbruch aus

Flossenbürg
04.05.2023 - 16:51 Uhr
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Die nächste Runde im Rechtsstreit Granitwerke Baumann gegen Stefan Krapf ist zu Ende gegangen – ergebnislos. Im Juni wird ein Urteil verkündet.

Stefan Krapf zeigt einen Teil des Mona-Lisa-Plakats, das nun Gegenstand eines erneuten Rechtsstreits zwischen ihm und den Granitwerken Baumann ist.

Der Betreiber des früheren KZ-Steinbruchs am Wurmstein, Wolfgang Baumann, hat den Abbau-Kritiker Stefan Krapf verklagt. Krapf habe gegen ein über ihn gerichtlich verhängtes Betretungsverbot des Steinbruchs verstoßen und dort im Frühjahr 2022 ein Mona-Lisa-Plakat an der "Häftlingswand" genannten Felsformation angebracht. Als Vertragsstrafe, für Anwaltskosten und Zinsen soll Krapf nun 1318,20 Euro zahlen.

Krapf wiederum wirft Baumann seit rund zehn Jahren vor, dass er beim Granitabbau in Flossenbürg rücksichtlos vorgehe und in Kauf nehme, historisch wertvolle Areale wie die Häftlingswand, an der Zwangsarbeiter sich zu Tode schufteten, zu beschädigen. Daher hatte er 2020 für einige Tage ein Mona-Lisa-Bildnis an dem Felsen angebracht. Die symbolische Botschaft: Wenn Geröll gegen die Häftlingswand prallt, ist dies Denkmalfrevel, vergleichbar mit der Beschädigung eines Kunstwerks.

Zwischen 23. Mai und 9. Juni 2022 hing das rund 1,5 mal 1 Meter große Plakat erneut, diesmal an einem Geländer, gut sichtbar von der Aussichtsplattform unterhalb, die eine Etappe bei manchen Führungen der KZ-Gedenkstätte ist. Baumann schaltete einen Anwalt ein, doch Krapf streitet ab, das Plakat diesmal aufgehängt zu haben. Obwohl er es nicht gewesen sei, habe er die Mona Lisa aber abgehängt, weil er ursprünglich glaubte, er solle das Bild dort abholen, wo er es 2020 deponiert hatte: auf dem Boden einige Meter von der Häftlingswand entfernt. Die Baumann-Seite ist indes davon überzeugt, dass Krapf hinter der erneuten Mona-Lisa-Hängung steckt.

Ein Gütetermin im März scheiterte vor dem Amtsgericht Weiden. Das Angebot, sich ohne Hauptverhandlung zu einigen, machte Richterin Magdalena Stahl am Donnerstagnachmittag erneut. Krapf lehnte ab, er zahle nicht für etwas, das er nicht getan habe. Somit ging es in die Beweisaufnahme, bei der auch die Frage im Raum steht, bei wem die Beweislast liegt. Die entscheidende Frage kam aber nicht zur Sprache: War es Krapf oder war er es nicht?

Stattdessen wurden drei Zeugen vernommen, zwei Steinbruch-Mitarbeiter und Krapfs Mutter. Sie sollten beschreiben, wo die Kopie von Leonardo da Vincis Meisterwerk hing. Alle drei bestätigten im Prinzip, dass Krapf am 9. Juni wie aufgefordert kam, sah und schnitt. Mit Schere oder Messer machte er die Mona Lisa los und zog mit ihr ab. Krapfs Mutter war mit zum Steinbruch gekommen, weil sie nach eigener Aussage Angst um ihren Sohn hatte. "Eine Frau hat mir mal auf dem Friedhof gesagt: Pass auf deinen Stefan auf, da gibt es Morddrohungen gegen ihn."

Krapfs Anwalt Friedrich Bernreuther aus München wollte Fotos gewürdigt haben, die mit Zeitpunkten belegen, wo das Plakat wann hing. Baumann-Anwalt Herbert Schwarzfischer aus Regensburg konterte: Das sei nicht nötig. Fotos seien Augenscheinmomente und in diesem Fall keine Beweismittel.

Richterin Stahl wollte die Hauptverhandlung an diesem Punkt nicht weiterführen. Am 1. Juni wird sie ihr Urteil bekanntgeben.

 
 

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