Dass Jugendliche ein Selfie machen oder sich fotografieren lassen, ist in Zeiten von Smartphone, Social Media und Influencern alltäglich. Die Bilder landen in wenigen Sekunden auf Facebook, WhatsApp oder Instagram. Dagegen ist wenig einzuwenden. Kritisch wird es dann, wenn das Bild jemanden zeigt, der nur leicht bekleidet oder ganz nackt ist. Das Polizeipräsidium der Oberpfalz warnt eindringlich davor, solche Aufnahmen auf Aufforderung hin zu verbreiten.
Unter Erwachsenen, insbesondere aber auch Jugendlichen sei "Sexting", ein Kofferwort aus Sex und Texting, weit verbreitet. "Gerade junge Mädchen lassen sich oft dazu verleiten, Selfies an den Männerschwarm weiterzusenden. In knapper Bekleidung wollen sie auf sich aufmerksam machen", so die Einschätzung der Polizei. Ist das Foto erst einmal verschickt, könne es nicht mehr zurückgeholt werden. Viele der Betroffenen würden sich aber genau das nach ein paar Monaten wünschen, wenn es zu Streitereien zwischen den Freunden oder zum Bruch der Beziehung kommt. "Vielmehr noch verletzt die Weitergabe eines derartig vertrauenswürdigen Inhalts die Betroffenen tief in ihrer Seele", warnt die Polizei. Besonders schwerwiegend wird die Handlung dann, wenn es um Bilder von halbnackten oder nackten Kindern geht.
Im Jahr 2019 registrierte die Oberpfälzer Polizei insgesamt knapp 150 Delikte mit Sexting-Bezug, beinahe ein Drittel mehr als im Vorjahr. Zwar sei die Aufklärungsquote sehr hoch, was die Täterermittlung betrifft, doch letztlich stecke immer "eine betroffene, stark verunsicherte, in ihrem Selbstwertgefühl verletzte und meistens sehr junge Person" dahinter.
Für eine solche Tat gilt ein Strafmaß von drei Monaten bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe. Außerdem stehen Verstöße gegen das Recht am eigenen Bild nach dem Kunsturhebergesetz oder die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen im Raum. Das Smartphone wird in der Regel sichergestellt und alle Daten gelöscht.
Das rät die Polizei
Wer von Sexting betroffen ist und sich in seinen Rechten verletzt fühlt, kann sich an folgende Einrichtungen wenden:
- Eine Person des Vertrauens, etwa Eltern, Lehrer oder Schülervertreter
- Polizei
- "Nummer gegen Kummer" unter 116 111 oder im Internet unter www.nummergegenkummer.de
- Virtuelle Beratungsstelle: www.bke-jugendberatung.de
- kopfhoch.de oder 0800-5458668
- Weitere Informationen unter: www.handysektor.de, www.juuuport.de oder www.polizei-beratung.de
Eltern rät die Polizei, mit ihren Kindern über die Gefahren des Sextings zu sprechen und selbst ein vorbildliches Verhalten im Umgang mit Medien an den Tag zu legen.
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