Die Staatsregierung hat den Entwurf für mehrere Änderungen im bayerischen Kommunalwahlrecht vorgelegt. Weitreichendste Neuerung soll die Aufhebung der Altersgrenze für hauptamtliche Bürgermeister und Landräte werden. Diese liegt bisher bei 67 Jahren. Künftig dürfen die Ämter auch Personen bekleiden, die am Tag des Amtsantritts älter sind. Die Staatsregierung kommt damit ein langjährigen Forderung der kommunalen Spitzenverbände sowie der Landtagsopposition nach.
Die Regelung soll zur Kommunalwahl 2026 wirksam werden. Die Zustimmung des Landtags zu der Novelle gilt als sicher. "Künftig soll die Entscheidung für einen Kandidaten dem Wählerwillen überlassen bleiben, unabhängig davon wie alt er oder sie ist", begründete Innenminister Joachim Herrmann (CSU) die neue Linie. Eine starre Altersgrenze sei "nicht mehr zeitgemäß". Eine andere starre Altersgrenze tastet die Staatsregierung allerdings nicht an: Wer in Bayern Ministerpräsident werden will, muss weiterhin mindestens 40 Jahre als sein.
Finanzielle Entlastung
Weitere Änderungen des Kommunalrechts betreffen die Bürgermeister von Gemeinden mit mehr als 2500 Einwohnern. Diese werden künftig automatisch hauptamtlich tätig sein, außer der Gemeinderat spricht sich dagegen aus. Bislang lag die Grenze zur Hauptamtlichkeit bei 5000 Einwohnern. Hintergrund seien die komplexeren Aufgaben für Bürgermeister auch in kleinen Kommunen, die kaum noch im Ehrenamt zu bewältigen seien, erläuterte Herrmann. Um Familie und kommunales Ehrenamt als Gemeinde- und Kreisrat besser vereinbaren zu können, können mandatsbedingte Betreuungskosten bald erstattet werden. Wer sein Kind oder pflegebedürftige Angehörige betreuen lassen muss, um an einer Gremiensitzung teilnehmen zu können, kann dies bezahlt bekommen.
Bürgerversammlungen werden digitaler
Gesetzlich geregelt wird die Live-Übertragung kommunaler Gremiensitzungen im Internet. Die Sitzungen dürfen auch aufgezeichnet und für drei Monate zum Abruf in einer Mediathek gespeichert werden. Herrmann sprach von einem "weiteren Schritt hin zu mehr Bürgerfreundlichkeit". Voraussetzung ist allerdings, dass alle Mitglieder des Gremiums mit der Aufzeichnung einverstanden sind. Eine Pflicht zu Streaming und Aufzeichnung besteht nicht, dies bleibt im Ermessen der jeweiligen Gremien. Neu ist auch die Zulassung einer Live-Übertragung von Bürgerversammlungen.
Keine Sonderregelungen mehr
Auf Änderungen müssen sich die Bürger kleiner Gemeinden mit bis zu 3000 Einwohnern bei der Kommunalwahl einstellen. Dort durften auf den Wahlvorschlägen der Parteien doppelt so viele Bewerber stehen, wie Mandate zu vergeben waren. Diese Regelung wird abgeschafft, die Stimmabgabe zudem vereinfacht. Die Sonderregelungen für kleine Gemeinden hatten in der Vergangenheit immer wieder zu fehlerhaften Stimmabgaben und ungültigen Stimmzetteln geführt.
Besser bezahlt werden in Zukunft die sieben bayerischen Bezirkstagspräsidenten. Deren "Ehrensold" wird um durchschnittlich zehn Prozent angehoben. Der Oberpfälzer Bezirkstagschef wird damit statt aktuell rund 7170 Euro im Monat knapp 7800 Euro erhalten. Begründet wird das mit den gestiegenen Anforderungen und der hohen Verantwortung der Mandatsträger für die Gesundheitseinrichtungen der Bezirke.
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