Der Lockdown in Deutschland wird weiter verlängert – und zwar über den ursprünglich geplanten 31. Januar hinaus bis 14. Februar. Das haben Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder am Dienstag beschlossen. Restaurants, Kneipen, Geschäfte mit Produkten, die für das alltägliche Leben nicht notwendig sind, Kinos, Theater und andere Kultureinrichtungen, Friseure oder Kosmetikstudios bleiben also geschlossen. Gleiches gilt für Schulen und Kindertagesstätten. Private Treffen bleiben auf einen Haushalt und eine weitere – nicht im Haushalt lebende – Person beschränkt.
Rückgang der Infektionszahlen beschleunigen
Ab 14 Uhr hatte der vorgezogene Krisengipfel getagt, kurz vor 22 Uhr trat Kanzlerin Merkel schließlich vor die Presse und gab die neuen Beschlüsse bekannt. Die Bundeskanzlerin betonte zwar, dass die Zahl der Infektionen zurückgehe, was zeige, dass die harten Einschränkungen, die die Menschen in Deutschland in Kauf nehmen, Wirkung zeigen. Die neue Mutation des Coronavirus bedrohe diesen Rückgang der Infektionszahlen allerdings. Deswegen habe die Vorsorge Vorrang und weitere Regeln seien nötig. "Das ist natürlich ein gewaltiger Schritt", sagte Merkel. Ihr und den Ministerpräsidenten sei bewusst, was sie den Menschen in Deutschland zumuten. Ziel sei es aber, mit den zusätzlichen Maßnahmen den Rückgang der Infektionszahlen weiter zu beschleunigen.
In ganz Deutschland wird nun ergänzend zu den bereits geltenden Maßnahmen im öffentlichen Nahverkehr sowie beim Einkaufen das Tragen von medizinischen Masken anstatt einfacher Stoffmasken Pflicht sein. Das können OP-Masken oder auch KN95- oder FFP2-Masken sein. Zudem werde das Tragen dieser Masken dann angeraten, wenn ein längerer Kontakt zu anderen Menschen besteht. In Bayern müssen bereits seit diesem Montag in Bussen, Bahnen sowie Geschäften FFP2-Masken getragen werden.
Arbeitgeber müssen Homeoffice ermöglichen
Auch wird es eine Verordnung vom Arbeitsministerium – vorläufig befristet bis zum 15. März – geben, die besagt, dass Arbeitgeber das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen müssen, wenn dies die jeweilige Tätigkeit erlaubt. Besondere Abschreibungsmöglickeiten sollen einen weiteren Anreiz für das Arbeiten daheim geben. Das Arbeiten daheim soll zum einen Ansteckungen am Arbeitsplatz verhindern, aber auch den öffentlichen Nahverkehr entlasten.
Weitere Auflagen wird es auch für Gottesdienste und Treffen religiöser Gemeinschaften geben. Auch dort müssen nun am Platz medizinische Masken getragen werden. Religiöse Zusammenkünfte mit mehr als zehn Teilnehmern müssen außerdem spätestens zwei Werktage vor dem jeweiligen Termin beim Ordnungsamt gemeldet werden. Gemeindegesang bleibt weiterhin verboten.
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