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Von Uli Piehler  |  27.01.2007  | Netzcode: 10969658  |  4222 Mal gelesen.
Amberg/Weiden

Freie Fahrt für MPU-Flüchtlinge

Führerschein-Tourismus nach Tschechien boomt weiter - Neue EU-Richtlinie soll Abhilfe schaffen

Amberg/Weiden. Dem Tanktourismus ist nicht Einhalt zu gebieten und dem Führerscheintourismus scheinbar auch nicht: Tschechien bleibt das "Land der unbegrenzten Möglichkeiten" für deutsche Verkehrssünder. Nach wie vor stellen die Stadt- und Gemeindeämter des Nachbarlandes EU-Führerscheine an Leute aus, die ihren "Lappen" hierzulande abgeben mussten.

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Im Internet werben Fahrschulen für Führerscheinprüfungen in Tschechien, Polen oder den Niederlanden. (Bild: Wilck)
Vor allem Alkoholsünder, die in Deutschland eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) vorweisen müssten, weichen gern nach Tschechien aus. Die dortigen Behörden kennen schlichtweg keine MPU und haben bislang auch nicht nachgefragt, warum jemand seinen Schein ausgerechnet in Tschechien macht. Die so genannte "185-Tage-Regelung" der EU, nach der sich der Führerscheinprüfling mindestens ein halbes Jahr ständig im Land aufhalten muss, wird offensichtlich lax gehandhabt.

Rechtslage klargestellt



"Führerscheine, die in anderen EU-Mitgliedsstaaten ausgestellt wurden, sind grundsätzlich anzuerkennen", fasst Josef Hammer vom Landratsamt Neustadt/WN die aktuelle Rechtslage zusammen. Der Europäische Gerichtshof hat dies in mehreren Urteilen - zuletzt am 28. September 2006 (Rechtssache C-340/05) - klargestellt. So ist es beispielsweise bei einer Routinekontrolle unerheblich, unter welchen Vorzeichen und auf welche Weise der Führerschein erworben wurde. Einmal in einem anderen EU-Land ausgestellt, dürfen ihn die deutschen Behörden nicht ohne Weiteres einziehen - auch wenn nach deutschem Recht der Nachweis einer MPU gefordert wäre. Der Inhaber muss lediglich die ihm aufgebrummte Sperre einhalten.

Die Polizei veranlasst einen Datenabgleich bei der zuständigen Führerscheinstelle, wenn ihr ein Auslands-Führerschein vorgezeigt wird. Seit dem EU-Beitritt Tschechiens gab es allein im Landkreis Neustadt/WN 25 solcher Fälle, im Landkreis Schwandorf 45 und in der Stadt Weiden 35. In ganz Deutschland sind Schätzungen der Dekra zufolge 8000 bis 10 000 Bundesbürger mit einem im EU-Ausland ausgestellten Führerschein unterwegs. "Wir schauen uns jeden Fall genau an", sagt Josef Hammer. Bei Auffälligkeiten kann er seine Kollegen in Tschechien nur freundlich bitten, den Führerschein einzuziehen. "Erst diese Woche habe ich mehrere Briefe an die Stadtverwaltungen in Stribro, Sokolov und Prestice geschickt - ins Tschechische übersetzt und mit Antwortumschlag." Hammer ist skeptisch: "Bisher sind solche Anfragen immer im Sande verlaufen."

Doppelter Ärger droht



Seit 19. Januar ist nun die dritte Führerscheinrichtlinie in Kraft. Sie legt für alle 27 EU-Staaten fest, dass jede Person nur Inhaber eines einzigen Führerscheines sein kann. Die Ausstellung des Dokuments muss abgelehnt werden, wenn der Fahrerlaubnis eines Bewerbers in einem anderen EU-Staat entzogen wurde. Eine solche Richtlinie gilt aber nicht sofort, sondern gibt den einzelnen Ländern lediglich einen Rahmen für die nationale Gesetzgebung vor. Wann genau die verbindliche Empfehlung umgesetzt wird, ist von Staat zu Staat verschieden. Experten halten eine europaweite Rechtsangleichung bis zum Herbst für möglich.

Tschechien stellt sich langsam auf den neuen Wind aus Brüssel ein. Nach Informationen der Dekra liegen inzwischen rechtskräftige Urteile zur Rücknahme von Führerscheinen vor. Die Rücknahmen erfolgten nach Beschwerden des deutschen Kraftfahrt-Bundesamtes, wonach die 185-Tage-Wohnsitzbestimmung nicht eingehalten wurde. Wem dies nachgewiesen wird, dem droht doppelter Ärger. Die Abgabe des ausländische Führerscheines ist dann fällig und eine Anzeige wegen Rechtsmissbrauchs.


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