Amberg/Kemnath
Angeklagter erspart Opfern Aussage
Geständiger 28-Jähriger wegen versuchter sexueller Nötigung zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt
Er zeigte sich geständig und kam mit einer Bewährungsstrafe davon. Der 28-jährige Maurer hatte im vergangenen Sommer versucht, zwei junge Frauen sexuell zu nötigen. Nach acht Monaten Untersuchungshaft kommt der Mann nun frei - unter diversen Auflagen, versteht sich.Gleich zu Beginn der Verhandlung vor dem Amberger Amtsgericht machte Richter Karl Plößl dem Angeklagten aus dem Landkreis Tirschenreuth klar, dass sich ein umfassendes Geständnis positiv auf das Strafmaß auswirken könnte, zumal die beiden Opfer dann nicht mehr detailliert ihre Erlebnisse beschreiben müssten. Zunächst räumte der 28-Jährige die zwei Taten zwar ein, betonte aber: "Ich wollte keinen Geschlechtsverkehr".
Doch damit gaben sich Schöffen, Richter und Staatsanwältin nicht zufrieden. Nach einer kurzen Beratungspause gab der Maurer den Sachverhalt zu.
Demnach hatte er in einer Julinacht vergangenen Jahres eine damals 18-Jährige bedrängt. Die junge Frau war mit einer Freundin in der Nähe einer Amberger Tankstelle unterwegs, als er ihr mit deutlichen Worten zu verstehen gab, dass er Sex mit ihr haben wolle. Der Angeklagte ignorierte die Abfuhr, packte die Frau von hinten am Arm, beide gingen bei einem Gerangel zu Boden. Nur durch ihre Gegenwehr und den Einsatz der Freundin ließ der Mann schließlich von ihr ab. Zuvor hatte er ihr den Gürtel sowie zwei Hosenknöpfe abgerissen und seine Hand in die Hose geschoben.
Festnahme am Auto
Beim zweiten Vorfall rund fünf Wochen später sprach er gegen 19.35 Uhr eine mittlerweile 25-Jährige an, ob sie gemeinsam "Spaß" haben wollten, was die Frau verneinte. Dennoch packte er auch sie am Arm, wieder fielen beide zu Boden. Diesmal griff ein beherzter Anwohner ein, der auf die Straße rannte. Der Angeklagte floh, kehrte jedoch nach 20 Minuten zu seinem am Tatort abgestellten Auto zurück und wurde festgenommen. Was den schüchternen jungen Mann zu diesen Taten veranlasste, ließ sich auch vor Gericht nur ansatzweise klären. Da brachte Gutachter Thomas Lippert etwa die Probleme des Angeklagten auf den Tisch, über Sexualität an sich zu sprechen, seine intellektuelle Grenzbegabung bei einem Intelligenzquotient von 80 Punkten und Entwicklungsverzögerungen.
Der 28-Jährige selbst schilderte die unmittelbaren Vorgeschichten der Taten. Warum er versucht hatte, die beiden Frauen sexuell zu nötigen und dabei leicht verletzte, konnte er aber nicht sagen. Spannungen mit seiner Freundin, Gedanken, sie könnte einen anderen haben, sowie Frust, weil sie ihn versetzt hatte, könnten zumindest teilweise einen Lösungsansatz bieten.
Da auch die Verteidigung und der Angeklagte für eine psychotherapeutische Behandlung plädierten und die Erfahrungen von acht Monaten Untersuchungshaft laut Richter Plößl hoffentlich Einsicht bringen, kam der Angeklagte für versuchte sexuelle Nötigung in besonders schweren Fällen mit zwei Jahren auf Bewährung (vier Jahre Bewährungszeit), einem Bewährungshelfer sowie einer Geldbuße von 1500 Euro für einen sozialen Zweck davon.
Beim Opfer entschuldigt
Den beiden Opfern, die wegen des Geständnisses nur über ihre leichten Verletzungen und den entstandenen Sachschaden berichten mussten, werden die Ereignisse des vergangenen Sommers aber noch länger im Gedächtnis bleiben. Dem mittlerweile 19-jährigen Opfer standen Tränen in den Augen, als es bekannte, dass es sich in der Folgezeit am Abend nicht mehr alleine auf die Straße traute - und sich der Angeklagte bei ihr entschuldigte.
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