Koblenz/München
Kamin: Oft reicht Überprüfung
Bei Gasheizung keine jährliche Reinigung - EU torpediert Schornsteinfeger-Gesetz
Der Kaminkehrer - er kommt meist zwei- bis viermal pro Jahr und fegt den Kamin oder misst die Heizung. Nun lässt ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in Koblenz Hausbesitzer aufhorchen. Es entschied: Betreibt ein Hauseigentümer eine moderne Gaszentralheizung, muss der Schornstein nicht mehr zwingend jährlich gereinigt werden!Die öffentlichen Sicherheitsbelange würden ausreichend gewahrt, wenn regelmäßig eine Anlagenkontrolle erfolge und nur bei Bedarf eine Reinigung des Schornsteins stattfinde, so das Oberverwaltungsgericht. Ein Urteil, von dem auch bayerische Hausbesitzer profitieren? "In Bayern werden die Abgasleitungen aller Gasfeuerstätten überprüft und ohnehin nur bei Bedarf gereinigt", so Michael Ziegler, Pressesprecher vom zuständigen Bayerischen Staatsministerium des Innern. Laut Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) sind je nach Betriebsart der Gasfeuerstätten die Abgaswege und Abgasanlagen im Jahres- oder Zweijahresrhythmus zu überprüfen - und gegebenenfalls zu reinigen. Dies betreffe auch die Abgasanlagen für flüssige Brennstoffe. Eine Änderung der bayerischen KÜO, so Ziegler, sei daher nicht notwendig, da sie bereits die Sichtkontrolle - wie beispielsweise das Abspiegeln - als Überprüfungsmöglichkeit zulasse.
Die optische Kontrolle könne durch Befahren der Abgasleitungen mit einer Kamera oder durch Abspiegeln mittels eines Kristallspiegels erfolgen. Die Entscheidung darüber obliege dem Kaminkehrer. Auch moderne Ölheizungen würden in Bayern bereits jetzt nur noch der Überprüfungs- und nicht mehr der Kehrpflicht unterliegen. Preislich mache es keinen Unterschied, ob die Überprüfung mechanisch oder optisch durch zeitaufwendiges Abspiegeln durchgeführt werde.
Die Europäische Kommission hat mit Schreiben vom 7. März 2002 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet. Nach Ansicht der Kommission verletzt das Schornsteinfeger-Gesetz des Bundes die durch den EG-Vertrag garantierte Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit.
Welchen Fortgang die Reform des Schornsteinfegerwesens aufgrund des laufenden EU-Vertragsverletzungsverfahren haben wird, lasse sich derzeit nicht voraussagen, so der Ministeriumssprecher. Bayern habe die Beibehaltung des bisherigen Kehrbezirkssystems in einer modifizierten und den heutigen Bedürfnissen angepassten Form intensiv unterstützt.












































































