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Von (roa)  |  16.12.2005  | Netzcode: 10806791  |  202 Mal gelesen.
Amberg

Er ist sich keiner Schuld bewusst

Sexueller Missbrauch: Sechs Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung für Ex-Vereinsvorsitzenden

Amberg. (roa) Nein, sie habe kein ungutes Gefühl, verneinte die 15-jährige Zeugin die behutsame Frage von Richterin Michaela Frauendorfer. Zwei Meter entfernt, auf der Anklagebank, saß der Ex-Vorsitzender eines Amberger Vereins, bei dem sie noch vor einem Jahr Mitglied war. Ihm wurde vorgeworfen, ihre Freundin zweimal sexuell belästigt zu haben. Am Donnerstag befand das Gericht den 52-Jährigen für schuldig und verurteilte ihn zu sechs Monate Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt sind.

"Nicht so korrekt" sei er gewesen, umschreibt die junge Zeugin vorsichtig. Einmal seien sie während eines Vereinsabends zusammengestanden, da habe er zu ihrer Freundin gesagt, dass er sie aufklären möchte. "Wissen Sie", sagt später Richterin Frauendorfer zu dem Angeklagten in ihrer Urteilsbegründung eindringlich, "solche Gespräche sind für erwachsene, fremde Männer nicht angebracht." Der Mann, der die meiste Zeit mit verschränkten Armen auf seinem Stuhl sitzt und ab und zu Blickkontakt zu seinem Opfer sucht, die als Nebenklägerin im Saal anwesend ist, nimmt diesen Satz ausdruckslos zur Kenntnis. Denn bis zum Schluss blieb der Ex-Vereinsvorsitzende seinen Aussagen treu: "Ich bin mir keiner Schuld bewusst." Bereits am ersten Verhandlungstag, am 24. November (AZ berichtete) hatte er den Grund für diese Sex-Vorwürfe parat: Seiner Ansicht nach sei er Opfer einer Verschwörung geworden, weil er im Winter bei den Neuwahlen seines Vereins nicht mehr als Vorsitzender kandidieren wollte. Am gestrigen zweiten und letzten Verhandlungstag standen die Aussagen zweier Zeuginnen im Mittelpunkt. "Sie hat erzählt, dass sie von ihm während eines Zeltlagers einen Kuss auf die Backe bekommen hat, er seine Zunge an ihre Lippen gepresst und schließlich ihre Hand zu seinem Penis geführt hat", berichtete die Beamtin der Richterin, die alle Zeugen nach der Anzeige vernommen hatte. Das Mädchen habe dies "eklig" gefunden und sich nicht in Widersprüche verwickeln lassen.

Laut Anklage soll ihr der 52-Jährige Ende Juli letzten Jahres am Rande eines regelmäßigen Vereinstreffens in die Hose gegriffen und ihren Po gestreichelt haben. Zu diesem Punkt stellte Rechtsanwalt Dieter Spieß, der auf Freispruch plädierte, den Antrag, dies technisch prüfen zu lassen. Der Angeklagte verwies auf seine großen Hände und war der Meinung, dass dies bei geschlossenen Hosenbund gar nicht möglich sei. Aufgrund dessen wurde die 14-Jährige erneut in den Zeugenstand gerufen, um Auskunft über ihre Kleidung zu geben. Der Antrag wurde jedoch abgelehnt. Staatsanwältin Katrin Rieger plädierte auf sechs Monate Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollten. Die Beweisaufnahme habe ergeben, dass sich der Angeklagte bereits mehreren Frauen zudringlich gezeigt hätte. Der Rechtsanwalt der Nebenklägerin, Andreas Moser, empfand die "Komplott-Theorie" als "völlig unsinnig". "Ich habe bei den Zeuginnen keinen Verfolgungseifer gesehen." Das Image des Vereins sei wohl lange Zeit mehr Wert gewesen, als die Tatsache, wie dort mit den Kinder umgegangen werde, sagte Moser. Der Angeklagte denke wahrscheinlich, dass sich die Frauen das gefallen lassen sollten. Er forderte eine Haftstrafe von "mindestens einem Jahr" und ihre Verbüßung, "um ihm klarzumachen, dass sexuelle Selbstbestimmung ein hohes Gut ist".

"Sie überschätzen ihre Person, wenn sie glauben, dass vier Frauen sich zusammenschließen, um sie zu schädigen", sagte Richterin Frauendorfer bei der Urteilsbegründung. Zusätzlich muss der 52-Jährige 1000 Euro an den Sozialdienst katholischer Frauen zahlen.

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