Waldsassen
Groll auf die Zunft in schwarzer Kluft
Eduard Mickisch: Kaminkehrer berücksichtigen Einsatz von alternativen Energien unzureichend
Waldsassen. Der Kaminkehrer ist als Glücksbringer bekannt. Doch bei Eduard Mickisch kommt schon leichter Groll auf, wenn es ums Schornsteinfeger-Handwerk geht - speziell in seinem Fall.
Der jüngste Besuch des Vertreters der Zunft in der schwarzen Kluft ist zwar schon einige Wochen her, doch der Hausbesitzer ärgert sich immer noch darüber. Er muss für die Dienstleistung des Kaminkehrers bezahlen, obwohl dessen Besuch seiner Ansicht nicht erforderlich gewesen wäre.Denn seine Anlage ist seit der Prüfung und Reinigung im Frühjahr nur wenige Stunden gelaufen: Denn im Sommerhalbjahr ist Mickisch nahezu unabhängig von seiner Gasheizung. Solaranlage und Wärmepumpe reichen aus, um den Energiebedarf für die Warmwasserbereitung zu decken. Somit war die Heizung in der warmen Jahreszeit nur gut 20 Stunden in Betrieb - eine zu geringe Laufzeit, um einen erneuten Besuch des Kaminkehrers im Herbst zu rechtfertigen.
"Dass er im Frühjahr kommt lass' ich mir noch eingehen, aber im Herbst ?" Kurz vor dem Start der Heizperiode im Winterhalbjahr seien, so Mickisch, Kontrolle und Reinigung nicht notwendig. Dabei ärgert sich der Hausbesitzer darüber, dass der Kaminkehrer "mit seinem Besen in einem Edelstahlrohr herumkratzt". Hier würde eine Kontrolle mit dem Spiegel genügen.
Gesetzgeber legt fest
Aus den Reihen der Kaminkehrer-Zunft wird auf die vom Gesetzgeber festgelegte Kaminkehr-Ordnung verwiesen - mit einer Fülle von individuellen Regelungen, je nach Heizungsart und Feuerungsstätte.
Auf diese Überprüfungsordnung verweist auch Reinhard Seidl, Vorstand der Kaminkehrerinnung Oberpfalz. Bei so genannten bivalenten Anlagen - also bei der zusätzlichen Nutzung von alternativen Energieträgern - sei es unter gewissen Voraussetzungen möglich, dass in bestimmten Intervallen nur mehr gemessen statt gekehrt wird. "Die Hausbesitzer sind dann meistens zufrieden."
Der Innungsvorstand lässt gegenüber dem NT durchblicken, dass die Kehr- und Überprüfungsverordnung möglicherweise bei der nächsten Änderung den neuestem Stand angepasst werden könnte. "Vielleicht tut sich da etwas in dieser Richtung."
"Verordnungen sind dazu da, dass man sie einhält", so Seidl grundsätzlich zu den Aufgaben, die den Kaminkehrern vom Innenministerium als so genannte "beliehene Unternehmer" übertragen worden sind. Schornsteinfeger würden auch nicht mehr oder weniger tätig als ihnen vorgegeben sei. "Der Kaminkehrer kommt nicht zum Spaß", so Seidl wörtlich.
Im Übrigen diene die Dienstleistung des Kaminkehrers auch der Sicherheit und dem Immissionsschutz. Und dies komme letztlich der Allgemeinheit zugute.
Weitere Informationen:
www.kaminkehrerinnung-oberpfalz.de
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