"Note Sex": Lehrerin muss 30 Monate im Knast "nachsitzen"
Liebe mit 13-Jährigem - Gericht gewährt keinen Frauenbonus - Schwerer Missbrauch eines Kindes
Regensburg/Schwandorf. Ihre völlige Distanzlosigkeit und irrationale Verliebtheit in einen 13-jährigen Schüler wird Claudia G. (32) für etliche Monate die Freiheit kosten. Die frühere Lehrerin wurde am Freitag wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes sowie Schutzbefohlenen zu einer zweieinhalbjährigen Freiheitsstrafe verurteilt.
In ihrer Begründung ließ die Vorsitzende des Regensburger Jugendschöffengerichtes, Dr. Christine Müller, nicht die geringsten Zweifel aufkommen, dass die frühere Vertrauenslehrerin einer Schwandorfer Hauptschule einen wie auch immer gearteten Frauenbonus für sich in Anspruch nehmen könne. Bei der angeklagten Tat habe der Gesetzgeber ganz bewusst darauf verzichtet, dem Geschlecht nach zu differenzieren, wenn auch tradierte Klischeebilder durchaus andere Sichtweisen zumindest nicht ausschließen würden.Deshalb könne und müsse die Verfehlung von Claudia P. genau in dem Licht betrachtet werden, als ob sie ein erwachsener Mann gegenüber einem erst 13-jährigen Mädchen begangen hätte. Und das Gericht sieht einen vollendeten Geschlechtsverkehr zwischen der Lehrerin und ihrem Schüler für unumstößlich erwiesen an. Passiert ist diese Tat im zeitlichen Umfeld der Pfingstferien 2004, nachdem die Frau privat Schüler nach Regensburg und zu sich nach Hause eingeladen hatte. Für die junge Pädagogin, die als Vertrauenslehrerin zunehmend die Distanz zu ihren Schülern verloren hatte, nichts Ungewöhnliches. Genau in diesen Punkten ließ das Gericht allerdings keinerlei Zweifel aufkommen, dass womöglich fließende Grenzen zu einem nur minder schweren Fall vorliegen würden. "Eine Lehrerin ist für die sittliche Entwicklung eines Kindes mitverantwortlich, und nicht ausgerechnet für das Gegenteil." Ebenso stellte Müller klar, wo einzig und allein die Verantwortung liegt. "Hätten Sie sich nicht im Nachthemd zu zwei völlig bekleideten Jungen ins Bett gelegt, wäre nichts, aber auch gar nichts passiert." An der Aussage den Opfers Benni A. (Name geändert) lässt das Jugendschöffengericht nicht rütteln. Es gebe keinerlei Anzeichen, inhaltliche Abstriche zu machen. Umso mehr nahm die Vorsitzende die Verurteilte in die Verantwortung: "Was mutet eine erwachsene Frau, eine Lehrerin, eine Vertrauenslehrerin einem 13-jährigen Kind eigentlich zu", wenn sie es nach der Tat in Schwangerschaftsängste einweihe oder in einem Brief schreibe, sich gerade "meine ganz persönliche Selbstmord-CD" anzuhören?
Vieles deute darauf hin, dass die junge Pädagogin sich schlichtweg völlig irrational und abwegig einseitig in einen ihrer erst 13 Jahre alten Schüler verliebt habe, eine in diese Richtung deutende psychische Erkrankung jedoch nicht vorliege. Deshalb müsse klipp und klar festgestellt werden, dass hier "Grenzen verletzt wurden, die nicht verletzt werden dürfen. Auf keinen Fall, unter keinen Umständen."
Die Verteidigung, die eine Bewährungsstrafe gefordert hatte, will erst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und dann entscheiden, ob sie Rechtsmittel einlegt. Die Staatsanwaltschaft dürfte dagegen mit dem Urteil zufrieden sein. Das Strafmaß liegt nur drei Monate unter ihrer Forderung.














































































