Rom/Oberaltaich
Rom segnet Müllers Kurs ab
Streit mit Trimpl: Pfarrer scheitert auch vor Gericht
Rom/Oberaltaich. Der 4. August 2004 war für Pfarrer Hans Trimpl ein schwarzer Tag. Überraschend schnell hat die Kleruskongregation in Rom das Vorgehen von Bischof Dr. Gerhard Ludwig Müller gut geheißen. Zeitgleich hat das Verwaltungsgericht Regensburg Trimpls Eilantrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen den Bischof abgelehnt.
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| Pfarrer Trimpl: Vor Gericht gescheiter, Gegenwind aus Rom. (Bild: dpa) |
Die Suspension stimme "mit den kirchenrechtlichen Bestimmungen sowohl in decernendo (in der Entscheidung) als auch in procedendo (in der Vorgehensweise)" überein. In einem gesonderten Schreiben wird der Bischof gebeten, das Dekret Pfarrer Trimpl "im Rahmen einer persönlichen Unterredung auszuhändigen und ihm nahezulegen, diese Entscheidung in Ruhe zu akzeptieren und in Zukunft seinen priesterlichen Dienst in Verbundenheit mit seinem Bischof zu versehen".
In einem Gespräch unter vier Augen übergab Bischof Müller am Mittwoch dem von ihm suspendierten Pfarrer das Dekret aus Rom und einen Brief der Kleruskongregation. Mit der Entscheidung aus Rom bleibt der vom Bischof bestellte Pfarradministrator, der Benediktinerpater Kilian Saum, verantwortlicher Seelsorger der Pfarrei Oberalteich.
"In Rom hat man offenbar sehr ernst genommen, dass ein Pfarrer seinem Bischof mit Gefängnis droht", meint der Bischöfliche Pressesprecher Philip Hockerts. Solche Überlegungen seien natürlich spekulativ, schränkt er ein. Auf jeden Fall werde durch "die zügige Entscheidung jetzt Klarheit und Nachvollziehbarkeit auf allen Linien geschaffen". Schließlich sei in Oberalteich und der weiteren Öffentlichkeit "durch die medial perfekte Inszenierung" von Professor August Jilek der Eindruck entstanden, "da ist ja kirchenrechtlich was nicht ganz koscher gelaufen ..." Diese Unsicherheiten sieht Hockerts nun beseitigt. Trimpl und sein Sprecher Dr. Jilek waren für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Die Kleruskongregation ging davon aus, dass Trimpl baldmöglichst seine Klage beim Verwaltungsgericht zurückzieht, was sich angesichts der Gerichtsentscheidung erübrigt hat.
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