Oberalteich
Fall Trimpl geht jetzt nach Rom
Pfarrer bezichtigt Ordinariat der Irreführung - Dennoch Hoffnung auf Lösung des Konflikts
Oberalteich. "Ich gebe die Hoffnung nicht auf, dass ein Bischof vom Heiligen Geist berührt werden kann." Für Hans Trimpl ist seine Suspendierung als Pfarrer von Oberalteich rechtswidrig und ungültig. In einer Pressekonferenz bedeutete der sichtlich angestrengte 61-Jährige am Dienstag, dass er beim Vatikan Widerspruch gegen seine Amtsenthebung einlegen wird.
Über ein Dutzend Medienvertreter warten im prachtvollen Festsaal des ehemaligen Benediktinerklosters Oberalteich auf Trimpl und dessen Freund, den Regensburger Liturgieprofessor Dr. August Jilek. Der hat diese Pressekonferenz professionell vorbereitet, zum einen als Freundschaftsdienst, zum anderen, weil es "der hiesigen katholischen Fakultät obliegt Sorge zu tragen, dass es den Damen und Herren, die hier studieren, im pastoralen Bereich gut geht".Detaillierte Erklärung
Der suspendierte Pfarrer überlässt seinem Sprecher die Beantwortung der meisten Fragen. Jilek hat eine 46 Seiten umfassende Mappe mit dem Titel "Suspendierter Pfarrer bricht sein Schweigen" vorbereitet. Sie enthält Personalien, eine detailliert begründete Presseerklärung, die vergangenen "Ereignisse im Zeitraffer" und als Hintergrund Briefwechsel zwischen Trimpl und dem Ordinariat, auch Briefe von Pfarrer Siegfried Felber. Der ist gleichfalls Gast der Pressekonferenz.
Dem Vorgang der Suspendierung Trimpls fehlten alle Voraussetzungen, die im kirchlichen Rechtsbuch festgeschrieben seien. Das ist der Tenor der Aussagen. Die Amtsenthebung sei fast ausschließlich damit begründet, dass Hans Trimpl ein weltliches Gericht angerufen habe, um Bischof Gerhard Ludwig Müller "ehrverletzende, verunglimpfende und beleidigende Äußerungen" über ihn untersagen zu lassen.
Es gebe aber keine Anhaltspunkte dafür, dass die Anrufung eines staatlichen Gerichts eine Straftat im Sinne des Kirchenrechts sei. Professor Jilek sieht sich darin auch von Kirchen- und Zivilrechtlern bestätigt. "Ein Bischof untersteht wie jeder andere Staatsbürger der staatlichen Rechtsprechung." Außerdem müssten bei der Verhängung dieser Sanktion dem Pfarrer sowohl die Anklage als auch die Beweise dargestellt werden.
Er und Pfarrer Trimpl, der schon beim Ordinariat Widerspruch eingelegt hat, wollen dies auch in Rom tun und die Sache bis zum Ende durchfechten. Dennoch wünscht sich Trimpl, dass dass es in dem Konflikt doch noch zu einer einvernehmlichen Lösung komme. Keine Aussagen machen er und Jilek zur Unterlassungsklage beim Verwaltungsgericht. "Wir kommentieren kein schwebendes Verfahren nicht öffentlich", sagt der Liturgieprofessor.
"Glatte Unwahrheit"
Wenn dies aber wie auch immer abgeschlossen sei, würden sie den Eindruck, den das Ordinariat bisher mit seinen Pressemitteilungen erweckt habe, "massiv korrigieren". Es sei in dem Fall des öfteren die "glatte Unwahrheit" gesagt worden - nicht zuletzt hinsichtlich des Besuchs von Generalvikar und Offizial in Oberalteich. "Die Öffentlichkeit ist in massiver Weise irregeführt worden!"
Der Offizial der Diözese Regensburg, Prälat Dr. Max Hopfner, stellte dazu fest: "Diese Beschwerde wurde zurückgewiesen, da keine Gründe einer fehlerhaften und rechtsunwirksamen Verhängung der Strafe der Suspension aufgezeigt werden." Die Strafe der Suspension sei weiterhin rechtsgültig und wirksam.
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