Bayreuth
Hickhack um Auskünfte
Im Krankenhaus-Streit Verwaltungsgerichtshof angerufen
Im Streit zwischen dem "Nordbayerischen Kurier" (NK) und dem Krankenhauszweckverband wurde nun Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) in München eingelegt. Das bestätigte gestern eine Gerichtssprecherin. Wie berichtet, wollte Chefredakteur Joachim Braun vom NK in einem Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht in Bayreuth erreichen, dass er Auskunft über den Beschluss des Zweckverbandes zur Vertragsverlängerung von Roland Ranftl, dem Geschäftsführer der Klinikum Bayreuth GmbH, bekommt. Insbesondere, ob eine Gehaltserhöhung einhergegangen ist und wie viel der Geschäftsführer in Zukunft verdienen wird. Das Verwaltungsgericht gab Brauns Antrag teilweise statt, stellte aber fest: Auskunft über den konkreten Anstellungsvertrag und seinen genauen Vertragsinhalt könne der Zweckverband nicht geben, weil dieser zwischen der GmbH und Ranftl geschlossen worden sei. Der Krankenhauszweckverband hatte lediglich in einer der Vertragsverlängerung vorausgehenden Beschlussfassung den Rahmen für das von der GmbH anzubietende Gehalt gesetzt. Das Gericht vertrat die Auffassung, dass der Zweckverband über diesen Beschluss Auskunft zu erteilen hat, weil eine GmbH in rein öffentlicher Trägerschaft rechtlich nicht genauso zu behandeln sei wie eine private GmbH. Die Geschäftsinteressen und auch die persönlichen Interessen des Geschäftsführers müssten daher hinter dem öffentlichen Informationsinteresse zurückstehen.Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts hat der Zweckverband Beschwerde beim BayVGH in München erhoben. Sie beinhaltet neben der Aufhebung des Bayreuther Beschlusses auch Vollstreckungsschutz, bis der BayVGH sein endgültiges Urteil gesprochen hat.
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