Der Freistaat rechnet sich auf Kosten seiner Beamten schön
Der Schuldenabbau in Bayern geht zulasten der Beamten, befürchtet ein Leser:
Der Freistaat will die 200 000 Pensionisten zur Entschuldung der Staatsfinanzen durch Gehaltskürzungen, Anpassungsverschleppungen, Abschlägen und sonstige Grausamkeiten missbrauchen. Seit 64 Jahren zahlen die Beamten einen Beitrag zu ihrer Altersversorgung in Höhe von 7,5 Prozent aus dem Bruttolohn wie Rentner. Seit einigen Jahren ist dieser Betrag gesetzlich um 3,25 Prozent auf 10,75Prozent des Bruttogehalts angewachsen.
Dieser Satz ist deutlich höher als die Beiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung. Aber damit nicht genug. Die Pensionisten müssen diesen Beitrag von 10,75 Prozent auch aus ihren Pensionen bezahlen - im Gegensatz zu den Rentnern. Hinzu kommt, dass ein Rentner, wenn er keine weiteren Einkünfte hat, selbst bei der Höchstrente keine Einkommensteuer, keinen Solidaritätsbeitrag und keine Kirchensteuer zahlen muss. Ein Pensionist zahlt diese Steuern ab einem Jahreseinkommen als Lediger von 13 034 Euro und als Verheirateter ab 23 142 Euro. Den bayerischen Beamten wurde 2011 sogar die gesetzlich verankerte Anpassung der Pensionen an die Steigerung der Lebenshaltungskosten versagt.
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08.02.2012
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Der Freistaat rechnet sich auf Kosten seiner Beamten schön
Der Staat hat diese Beitragszahlungen in Milliardenhöhe einschließlich der angefallenen Zinsen in dreistelliger Millionenhöhe für zweckfremde Ausgaben missbraucht. Es erschüttert die Glaubwürdigkeit des Freistaates, wenn er den Beamten vorgaukelt, er sei ein Garant für die Pensionen. Das lässt Vermutungen Richtung Griechenland aufkommen. Die Staatsregierung muss sich bewusst sein, dass der Tatbestand der vorsätzlichen schweren Untreue vorliegt, wenn er Kürzungen vornimmt, weil kein Geld da ist. Das Amtsgericht Dachau hat kürzlich einen Fuhrunternehmer zu einer einjährigen Gefängnisstrafe verurteilt, weil er seinen Arbeitnehmern die Beiträge zur Sozialversicherung abgezogen, aber nicht abgeführt hat. Welche Strafe hätten dann die Herren der Staatsregierung zu erwarten?
Ein Kuriosum ergibt sich bei Staats- und Kommunalbeamten. Während die Kommunen ihre Beiträge an den Bayerischen Versorgungsverband abgeführt haben, hat dies der Staat nicht gemacht. Deshalb gibt es dann Pensionisten erster Klasse: Kommunalbeamte und zweiter Klasse: Polizisten, Lehrer, Gerichts- und Finanzbeamte.
Heinz Schenkl92660 Neustadt/Waldnaab
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