München
So geht's nicht
Mehrstündiges Einsperren im Polizeibus war rechtswidrig
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat das mehrstündige Einpferchen eines Gefangenen in die winzige Zelle eines Polizeibusses für rechtswidrig erklärt. Dieser Freiheitsentzug stelle einen schweren Eingriff in die Rechte des Betroffenen dar, teilte das Münchner Gericht am Montag mit (Az. 10 B 08 2849) .Im Mai 2004 hatte die Polizei den späteren Kläger bei einer unangemeldeten Demonstration in Mittenwald (Landkreis Garmisch-Partenkirchen) vorläufig festgenommen. Mit kurzen Unterbrechungen verbrachte der Mann etwa dreieinhalb Stunden in einer 77 mal 95 Zentimeter großen Zelle des Gefangenentransporters - er hatte also nur 0,73 Quadratmeter Platz. Dies sei eine unzumutbare Freiheitsentziehung, da die Beamten den Kläger früher in eine größere Haftzelle hätten bringen können, meinten die Richter. Der Kläger war damals erst abends in die Zelle der Polizeiinspektion gebracht worden, am nächsten Tag wurde er auf Anordnung eines Richters freigelassen.
Mit seiner Entscheidung widersprach der VGH einem Urteil des Münchner Verwaltungsgerichts, das die Klage abgewiesen hatte. Eine Sprecherin des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs betonte jedoch, dass es sich um eine Einzelfall-Entscheidung handle. Die Polizei müsse grundsätzlich entscheiden, ob das jeweilige Festhalten verhältnismäßig sei und ob Alternativen bestünden.
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