Berlin
Bettina Wulff schlägt zurück
Einstweilige Verfügung gegen Berichte über Nutzung von Privat-Audi
Berlin. (dpa) Bettina Wulff hat die Berichterstattung über eine angeblich kostenlose Nutzung eines Audi-Privatwagens gerichtlich verbieten lassen. Das Kölner Landgericht erließ am Donnerstag nach Angaben von Wulffs Anwalt Gernot Lehr eine einstweilige Verfügung gegen die "Berliner Zeitung" und die "Frankfurter Rundschau".
Lehr warf den Zeitungen "gezielte Falschberichterstattung" vor. Die Blätter wiesen dies zurück. Die Audi-Zentrale erklärte in Ingolstadt: "Frau Wulff fuhr zwischen dem 22. Dezember 2011 und dem 23. Januar 2012 einen Audi Q3, den sie zu marktüblichen Konditionen von einem Audi-Handelsbetrieb in Berlin mietete.""Berliner Zeitung" und "Frankfurter Rundschau" hatten zuvor berichtet, das Ehepaar Wulff habe einen Wagen vom Typ Audi Q3 schon im Sommer 2011 offenbar kostenlos fahren dürfen - Monate bevor das Modell zu kaufen war. Wulff-Anwalt Lehr betonte im Gegenzug: "Das Ehepaar Wulff fuhr im Sommer 2011 keinen Audi Q3." Den beiden Zeitungen, die in Berlin in einer Redaktionsgemeinschaft zusammenarbeiten, warf er "grobe Verletzung der journalistischen Sorgfaltspflichten" vor. Die Chefredakteurin von "Berliner Zeitung" und "Frankfurter Rundschau", Brigitte Fehrle, versicherte: "Wir haben an jeder Stelle die journalistische Sorgfaltspflicht gewahrt."
Unterdessen wurde bekannt, dass sich der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) vor rund drei Jahren einen Flug von Partymanager Manfred Schmidt hat bezahlen lassen. Die Staatskanzlei bestätigte einen entsprechenden Bericht des Magazins "Stern". Dabei handelte es sich nach "Stern"-Angaben um einen Flug von Berlin nach Hamburg zum "Arcandor Media Get Together" für Beck und zwei Sicherheitsbeamte. Die CDU-Landtagsfraktion will dem Fall parlamentarisch nachgehen.
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