Neujahrsempfänge: Dieses Geld wäre in der Altenpflege wesentlich besser untergebracht
Zu den verschiedenen Neujahrsempfängen (AZ berichtete):
Seit einigen Jahren betreuen meine Frau, ich und einige Familienmitglieder meine fast 93-jährige Schwiegermutter, mal mehr mal weniger, je nach Bedarf. Nach ihrem letzten Krankenhausaufenthalt im Dezember 2011 hat sich ihre Pflegebedürftigkeit wesentlich erhöht. Von den Ärzten und der Sozialstation unseres Klinikums wurde uns dringend geraten, einen ambulanten Pflegedienst mit ins Boot zu nehmen.
Man muss wissen, dass meine Schwiegermutter auf einem Auge total erblindet ist und die Sehkraft des anderen Auges sehr eingeschränkt ist. Deshalb kommt sie nur noch aus Gewohnheit in ihren eigenen vier Wänden zurecht. Außerhalb ihrer Wohnung ist sie vollkommen orientierungs- und hilflos.
Der Grund für ihren Krankenhausaufenthalt ist ein totaler Verlust ihres Geh- und Stehvermögens ohne Hilfsmittel wie Rollator, Handläufe, Haltebügel, Möbelstücke oder Hilfspersonen. Daher hat sie natürlich erhebliche Probleme, bei der Körperpflege sowie beim Ankleiden.
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27.01.2012
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Neujahrsempfänge: Dieses Geld wäre in der Altenpflege wesentlich besser untergebracht
Alle anderen hauswirtschaftlichen Arbeiten haben zu 100 Prozent Familienmitglieder übernommen. So haben wir den Rat der Fachkräfte befolgt, einen Pflegedienst beauftragt und Antrag auf eine Pflegestufe gestellt. Der Pflegedienst kommt einmal täglich, wäscht meine Schwiegermutter, ist ihr beim Ankleiden behilflich und entleert den Nachtstuhl. Natürlich ist diese fachmännische Hilfe zu Recht mit Kosten verbunden. Um meiner Schwiegermutter diese Hilfe auch finanziell zu ermöglichen, haben wir einen Antrag auf eine Pflegestufe gestellt.
Nach kurzer Zeit kam auch ein Mitarbeiter des MDK Bayern vorbei, allerdings ausgestattet mit strengsten Regeln und Richtlinien, die offensichtlich nur noch Platz für Emotionen und Einfühlungsvermögen vergleichbar eines Gefrierschrankes lassen. Das Gutachten besagt, dass meine Schwiegermutter nicht einmal die Hälfte der Kriterien für die Pflegestufe 1 erfüllt. Diese Begründung macht mich mehr betroffen als die Ablehnung als solche.
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Neujahrsempfänge: Dieses Geld wäre in der Altenpflege wesentlich besser untergebracht
Muss man alte Menschen, die um ihre Würde kämpfen, erst vollkommen verkommen lassen, um dann eventuell Hilfe zu bekommen? Da die Rente meiner Schwiegermutter nicht ausreicht, um den Pflegedienst alleine zu bezahlen, müssen wir leider in Zukunft auf diese wertvolle Hilfe verzichten. Alleine die Reparatur ihres unverzichtbaren Wäschetrockners verschlingt fast die Hälfte ihrer Rente.
Politiker aller Parteien mögen es mir daher verzeihen, wenn sich meine Freude über wochenlange, tägliche Berichterstattungen über diverse Neujahrsempfänge auf allen Ebenen doch sehr in Grenzen hält. Das Geld, das für solche unnützen Veranstaltungen ausgegeben wird, wäre in der Altenpflege wesentlich besser untergebracht.
Rudolf Daller, Amberg
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Leserbriefe müssen nicht die Meinung der Redaktion wiedergeben. Die Redaktion behält sich vor, Leserbriefe sinnwahrend zu kürzen.
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