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Goslar
Herzpatienten am Steuer
Verkehrsgerichtstag diskutiert über Fahrverbot
Goslar. (dpa) Wenige Tage nach Weihnachten bei Osnabrück: Ein 72-Jähriger ist nachts auf einer Landstraße unterwegs. Er erleidet einen Herzinfarkt, verliert die Kontrolle über sein Auto. Der Wagen streift ein entgegenkommendes Auto, stößt mit einem zweiten zusammen, dessen Fahrer wird verletzt. Für den 72-Jährigen kommt jede Hilfe zu spät.
Der ADAC bemängelt das Fehlen gesetzlicher Regelungen, wann Menschen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen Auto fahren dürfen und wann nicht. Hier seien Grenzwerte erforderlich, sagte ADAC-Juristin Kristina Benecke. Dabei müsse allerdings ein Kompromiss zwischen dem Wunsch nach Mobilität und dem Schutz der Allgemeinheit gefunden werden.
Menschen mit Herzschwäche seien nicht generell fahruntüchtig, sagte der Verkehrssicherheitsexperte des Auto Club Europa (ACE), Gert Schleichert. Verschiedene Studien zeigten, dass der Anteil der Verkehrsunfälle aufgrund von Herz-Kreislauf-Erkrankungen maximal ein Prozent betrage. Halte sich ein Herzpatient an Empfehlungen seines Arztes, liege das Unfallrisiko bei eins zu 20 000. Das Risiko, einen Unfall mit Todesfolge zu verursachen, sei bei gesunden 18- bis 20-Jährigen 20-fach höher.
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