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27.01.2012
| Netzcode: 3119314 | 51 Mal gelesen.
Luxemburg/Berlin
Auf Abruf im Job: Gericht billigt Kettenbefristung
EU-Richter verlangen aber triftigen Grund - Frau 13 Mal als "Vertretung"
Luxemburg/Berlin. (dpa) Unternehmen dürfen befristete Verträge ihrer Mitarbeiter mehrmals hintereinander verlängern, brauchen aber einen triftigen Grund dafür. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied am Donnerstag in Luxemburg, dass Kettenbefristungen mit dem EU-Recht vereinbar sind.
Im konkreten Fall hatte eine Frau geklagt, die zwischen 1996 und 2007 mit insgesamt 13 befristeten Arbeitsverträgen beim Amtsgericht Köln jeweils als Vertretung beschäftigt war. Ihr Fall muss nun erneut vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) verhandelt werden. Das höchste EU-Gericht entschied, dass wegen Vertretungsbedarfs befristete Arbeitsverträge dann erlaubt sein könnten, wenn sich dieser Bedarf "als wiederkehrend oder sogar ständig erweist". Ob ein befristeter Arbeitsvertrag im Einzelfall durch einen sachlichen Grund - beispielsweise den vorübergehenden Bedarf an Vertretungskräften - gerechtfertigt sei, müsse von den nationalen Behörden entschieden werden. Dabei müssten "alle Umstände einschließlich der Zahl und der Gesamtdauer der in der Vergangenheit mit demselben Arbeitgeber geschlossenen befristeten Verträge" berücksichtigt werden.
Die 33 Jahre alte Klägerin hatte vor dem Arbeitsgericht Köln argumentiert, bei 13 befristeten Arbeitsverträgen in elf Jahren könne nicht mehr von einem vorübergehenden Bedarf an Vertretungskräften ausgegangen werden. Eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt könnte im Laufe des nächsten halben Jahres möglich sein, sagte ein Sprecher auf Anfrage. Nach der bisherigen Rechtsprechung des BAG sei es vor allem darauf angekommen, ob der Arbeitgeber beim Abschluss des befristeten Vertrags von einem längerfristigen Vertretungsbedarf wusste. Dabei sei die Zahl der vorherigen Verträge nicht ausschlaggebend gewesen.
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Luxemburg/Berlin
Auf Abruf im Job: Gericht billigt Kettenbefristung
EU-Richter verlangen aber triftigen Grund - Frau 13 Mal als "Vertretung"
Der Europäische Gerichtshof entschied, wenn ein Arbeitgeber wiederholt Vertretungen einstelle und diese Vertretungen auch durch Arbeitnehmer mit unbefristeten Verträgen gedeckt werden könnten, bedeute das nicht, dass kein "sachlicher Grund" im Sinne des deutschen und europäischen Rechts vorliege. Es gehe über die Ziele des EU-Rechts und einer Rahmenvereinbarung der EU-Sozialpartner hinaus, automatisch den Abschluss unbefristeter Verträge durch Arbeitgeber zu verlangen, die immer wieder einen Bedarf an Vertretungskräften hätten.
DGB: Licht und Schatten
Mit der Entscheidung hat der EuGH nach Ansicht des Deutschen Gewerkschaftsbundes die Chancen für eine wirkungsvolle Missbrauchskontrolle deutlich erhöht, "auch wenn es sehr bedauerlich ist, dass Kettenbefristungen weiter möglich bleiben", sagte DGB-Arbeitsrechtsexpertin Martina Perreng. (Seite 8)
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