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25.01.2012
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Neunburg vorm Wald
Bebauungsplan allein hilft nichts
Für Stadtentwicklung auch positives Klima entscheidend - Gemeindetag-Referent klärt Rechtslage
Neunburg vorm Wald. (mp) "Überlegen Sie sich das gut, wenn Sie bestimmte Sortimente ausschließen wollen", empfahl Dr. Franz Dirnberger. Der Referent für Baurecht beim Bayerischen Gemeindetag klärte bei einer Infoveranstaltung ausführlich über rechtliche Grundlagen für das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) auf. Besonders im Blickpunkt stand die geplante Ausweisung eines zentralen Versorgungsbereichs.
Auf Einladung von Bürgermeister Martin Birner waren Baurecht-Experte Dr. Franz Dirnberger (links) und Rudolf Fröschl, Abteilung Städtebauförderung bei der Bezirksregierung, nach Neunburg gekommen. Bei einer Infoveranstaltung erläuterten sie rechtliche Hintergründe für das Stadtentwicklungskonzept. Bilder: Mardanow (2)
Bürgermeister Martin Birner hieß Stadträte, Mitglieder der Lenkungsgruppe, Geschäftsleute und interessierte Bürger willkommen und erinnerte an die kontroverse Diskussion der vergangenen Wochen. Von den anwesenden Fachleuten - neben Dr. Dirnberger war auch Rudolf Fröschl, Sachgebietsleiter Städtebauförderung bei der Bezirksregierung, nach Neunburg gekommen - erhoffte er die Klärung offener Fragen, um die Diskussion wieder zu versachlichen.
"Die Rechtsmaterie ist nicht unkompliziert", warnte Dr. Dirnberger zu Beginn seines Referats. "Verlangen Sie aber von mir keine Lösungen", schränkte er ein, "die müssen Sie selbst finden." Er könne lediglich die rechtlichen Grundlagen erläutern. Danach nahm Dirnberger die Zuhörer auf einen einstündigen Ritt durch die Rechtssprechung mit und versuchte die baurechtlichen Vorgaben zu erläutern.
Entwicklung steuern
"Ein räumlich abgrenzbarer Bereich einer Gemeinde, der durch Einzelhandelsnutzungen, ergänzt durch Dienstleistung und Gastronomie, eine Versorgungsfunktion über den unmittelbaren Nahbereich hinaus ausübt." So definiere der Gesetzgeber den zentralen Versorgungsbereich. Dieser ergebe sich aus den örtlichen Gegebenheiten, könne aber auch durch ein städtebauliches Entwicklungskonzept vorgegeben werden. Als schädlich für den Versorgungsbereich seien Vorhaben eingestuft, die nachhaltige Störungen zur Folge haben, "wenn der Versorgungsauftrag substanziell nicht mehr wahrgenommen werden kann", so der Gesetzestext. Durch Bebauungspläne könne die Entwicklung außerhalb des Versorgungsbereichs gesteuert werden. Zum Stichwort "Entschädigung" informierte Dirnberger unter anderem, dass jegliche Ansprüche entfallen, wenn jemand sein Baurecht sieben Jahre nicht ausgenutzt hat.
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Neunburg vorm Wald
Bebauungsplan allein hilft nichts
Für Stadtentwicklung auch positives Klima entscheidend - Gemeindetag-Referent klärt Rechtslage
Ein Entwicklungskonzept sei eine Art Wegweiser: Mit dem ISEK könne eine Gemeinde aufzeigen, welche Formen des Einzelhandels in der Innenstadt bereits vorhanden sind, welche sie schützen will und welche noch kommen sollen. Er empfahl der Stadt aber, es sich gut zu überlegen, wenn bestimmte Sortimente ausgeschlossen werden sollen.
"Viel wichtiger als Bebauungspläne und Gesetze ist es aber, ein positives Klima in der Stadt zu schaffen", stellte Dr. Dirnberger in seinem Schlusswort fest. Das müsse aber nicht nur die Gemeinde, sondern alle wollen - sowohl Bürger als auch Gewerbetreibende. "Erst wenn sich dieses Gefühl einstellt, bewegt sich auch etwas." Daneben seien auch genügend Parkplätze für eine attraktive Innenstadt entscheidend.
Schwierige Aufgabe
Für die Zukunft böten sich der Stadt zwei Wege an: Nichts zu machen und darauf bauen, dass das Landratsamt schädliche Auswirkungen durch Einzelhandelsnutzungen erkennt. Oder selbst handeln und die künftige Entwicklung über eine Bebauungsplanung feiner zu steuern. "Das ist aber auch um Größenordnungen schwieriger und die Gemeinde muss auch dafür die Verantwortung übernehmen", schilderte Dr. Dirnberger die Nachteile. (Hintergrund)
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