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Briefe an die Redaktion Nicht aus Mangel an Beweisen
Und wieder findet man einen Artikel in der Zeitung, der wie so oft das "Komasaufen" und die jährlich steigenden Zahlen von Jugendlichen mit Alkoholvergiftung beklagt. Aber wozu gibt es Gesetze, die unsere Heranwachsenden schützen sollen, im Speziellen das Jugendschutzgesetz, wenn diese von der "Rechtspflege" umgangen werden? Unter Paragraf 9 heißt es: (1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Branntwein, Branntwein-haltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden. Das gilt (2.) auch für andere alkoholische Getränke.
Dazu möchte ich eine kleine Anekdote zum Besten geben: Im Sommer vergangenen Jahres saß ich, auf meinen Begleiter wartend, im Auto auf einem Supermarkt-Parkplatz im Landkreis. Beim Eingang stand ein Junge, ebenfalls in Warteposition, mit Rucksack und Helm in der Hand, was auf ein Alter von etwa 15 Jahren schließen ließ. Es fuhr dann ein Auto in den Parkplatz ein und parkte direkt neben mir. Dem Auto entstieg ein junger Mann, der den wartenden Jungen begrüßte, und zusammen betraten sie den Markt. Einige Minuten später waren die beiden auch schon wieder da. Der Erwachsene trug etwa zwei bis drei Glasflaschen, wohlgeformt (Limonaden-untypisch), mit klarer Flüssigkeit und einem leuchtend kornblumenblauen Etikett, die er im Rucksack des Jungen verstaute. Danach legte der Erwachsene noch etwas in die aufgehaltene Hand des Jungen, was den Schluss nahelegte, dass es sich um Wechselgeld handelte. Auch mein Begleiter war inzwischen zu mir ins Auto gestiegen. Er stand hinter den beiden an der Kasse und konnte meine Beobachtungen ergänzen.
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