Trabitz
Keine Nachfrist für Denkmalschutz
Trabitzer Gemeinderat lehnt Antrag von Amt ab - Landratsamt nun am Zug
Schnell über die Bühne ging die Beratung des Gemeinderats (wir berichteten) über die Ergebnisse der letztmaligen öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs "Freiflächen-Photovoltaikanlage Kurbersdorf". Das Landratsamt Neustadt und das Eisenbahnbundesamt hatten Stellungnahmen eingereicht, die aber nur unbedeutende Details und Formalien betrafen.Lediglich das Landesamt für Denkmalpflege hatte um eine Verlängerung der Erklärungsfrist nachgesucht, um nochmals ausführlicher Stellung beziehen zu können. Planungsbüro und Gemeinderat hielten das jedoch nicht für erforderlich, weil die Behörde "in den vorangegangenen Verfahrensschritten beteiligt" gewesen sei und "der Planung ohne Einwendungen zugestimmt" habe.
Es sei auch nicht erkennbar, dass "baudenkmalpflegerische Belange betroffen sein könnten". Das nächstgelegene Baudenkmal, eine Wegkapelle, liege über 100 Meter von der geplanten Photovoltaikanlage entfernt und werde ganz sicher in keiner Weise von der geplanten Anlage "beeinträchtigt".
Mit diesen Feststellungen wird der Bebauungsplan aber noch nicht rechtsgültig. Bruno Münster, Geschäftsleiter der Verwaltungsgemeinschaft Pressath, erklärte, dass als Nächstes das Landratsamt den geänderten Flächennutzungsplan der Gemeinde genehmigen müsse. Sei dies geschehen, werde der endgültige Bebauungsplan ausgefertigt und erlange dann Rechtskraft.
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