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Amberg-Sulzbach
Noch nicht aus dem Schneider
Berufung in dem zurückgewiesenen Schadensersatz-Prozess gegen das Kreisjugendamt
Amberg-Sulzbach. (zm) Für das Landratsamt ist die Schadensersatzforderung eines heute 19-Jährigen über 80 000 Euro noch nicht ausgestanden. Die 1. Zivilkammer am Landgericht hatte am 1. Dezember 2011 nach einem mehrmonatigen Prozess (wir berichteten) die Klage des jungen Mannes als unbegründet abgewiesen. Auf Anraten seines Anwaltes Johannes Hildebrandt (Schwabach) legte der Schüler nun Berufung gegen dieses Urteil ein.
Damit wird der Fall, in dessen Mittelpunkt das Kreisjugendamt steht, noch einmal vor dem Nürnberger Oberlandesgericht verhandelt. Die erhobenen Vorwürfe, auf die sich diese Amtshaftungsklage stützt, liegen Jahre zurück und reichen in die Lebensphase des jungen Mannes, als er noch nicht volljährig war. Der damalige Hauptschüler, der mit seiner alleinerziehenden Mutter in Vilseck lebte, fiel 2006/07 durch massive Fehltage im Unterricht auf.Seine Mutter hatte ihn aus gesundheitlichen Gründen jeweils entschuldigt, machte allerdings Schulmobbing als Ursache für die Probleme und Ängste ihres Sohnes verantwortlich. Dagegen wollte sie ankämpfen und schaltete ursprünglich selbst das Kreisjugendamt ein. Nach einiger Zeit kamen die Mitarbeiter jedoch zu der Auffassung, dass in der Überbesorgtheit der Mutter gegenüber ihrem dickleibigen Sohn eine der möglichen Ursachen des schulvermeidenden Verhaltens liegen könnte. Die Behörde leitete deshalb ein Verfahren ein, der Mutter die Fürsorge in Gesundheitsfragen ihres Kindes zu entziehen und den damals 15-Jährigen einer stationären jugendpsychiatrischen Behandlung zu unterziehen.
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