Berlin
Eltern müssen nicht alles wissen
Ein Kind kann verhindern, dass der nicht sorgeberechtigte Elternteil Infos über seine Gesundheit erhält. Sein Wohl steht dem Auskunftsanspruch des Elternteils entgegen. Das hat das Kammergericht Berlin entscheiden.In dem Fall hatte der nicht sorgeberechtigte Vater verlangt, dass die Psychotherapeutin seines 16-jährigen Sohnes von der Schweigepflicht entbunden wird. Der Sohn war aber nicht damit einverstanden, dass sein Vater Informationen über seine Behandlung erhält.
Das Verhältnis zwischen Vater und Sohn ist gestört. Der Antrag des Vaters blieb erfolglos. Ein Anspruch auf Auskunft bestehe nicht, da dies dem Kindeswohl widerspreche. Der Willen eines 16 Jahre alten Kindes sei zu berücksichtigen.
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