Von (ge) |
01.10.2011
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Amberg-Sulzbach
Ehemaliger Diakon muss jetzt hinter Gitter
Amberger Schöffengericht ahndet sexuelle Beziehung zu einer 15-Jährigen - Jugendarbeit ohne nötigen Abstand
"Sie haben planvoll und bewusst gehandelt!" Amtsrichter Dr. Stefan Täschner machte in der Urteilsbegründung deutlich, warum er sich auf keine Bewährungsstrafe einließ: Ein jetzt 41 Jahre alter ehemaliger Jugendseelsorger muss für zwei Jahre und neun Monate hinter Gitter. Er hatte in 20 Fällen sexuellen Kontakt zu einer damals 15-Jährigen aus seiner Jugendgruppe - die Vorkommnisse liegen zwar schon sechs Jahre zurück, wurden jedoch jetzt vom Schöffengericht geahndet. Der Angeklagte räumte die Sachverhalte vollständig ein.
Noch zwei andere im Spiel
Im Jahr 2000 kam der damals 30-Jährige als Diakon in eine evangelische Kirchengemeinde im westlichen Landkreis. Seine Aufgabe: Aufbau der Jugendarbeit, Schulung der Gruppenleiter. Dies endete, so hielt ihm Staatsanwältin Michaela Frauendorfer vor, in einer sexuellen Beziehung zu der damals 15-Jährigen und noch weiteren zwei Mädchen aus dem Leitungsteam.
Aus dem Dienst entfernt
In der Verhandlung ging es aber nur um den Fall der 15-Jährigen: 2005, so die Anklage, sei es in 20 Fällen zum, wohlgemerkt einvernehmlichen, Geschlechtsverkehr gekommen. Wechselweise waren zwei weitere Mädchen der Gruppe im Spiel, alle drei wussten gegenseitig lange nichts von den Beziehungen.
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Amberg-Sulzbach
Ehemaliger Diakon muss jetzt hinter Gitter
Amberger Schöffengericht ahndet sexuelle Beziehung zu einer 15-Jährigen - Jugendarbeit ohne nötigen Abstand
Als die Sache schließlich 2008 aufflog, arbeitete der Diakon schon im Regensburger Raum. Ein Disziplinarverfahren der Evangelischen Landeskirche brachte nach den Aussagen der Mädchen ein erstes Resultat: Nach eingehender Untersuchung wurde der Diakon 2009 aus dem Kirchendienst entfernt. Die Kriminalpolizei nahm sich schließlich des Falles an und ermittelte weiter, die Staatsanwaltschaft brachte die Sache vor die Schranken der Justiz.
In einer umfangreichen persönlichen Erklärung stellte der Angeklagte sich als damals sehr problembehafteten Mann dar: Eine schwere Krankheit und seine scheiternde Ehe hätten ihn veranlasst, Geborgenheit in der ihm anvertrauten Jugendgruppe zu suchen und auch zu finden: "Ich habe zu viel Nähe zugelassen", bekannte er vor Gericht, dabei seien klar Grenzen überschritten worden: Vom gemeinsamen "Kuscheln" bis zum Sex war es bald nicht mehr weit.
Sogar der 15-Jährigen schien damals klar, dass diese Beziehung zwischen einer Rat suchenden Jugendlichen und einem Jugendseelsorger nicht richtig sein könne. Doch der Diakon nahm das Mädchen als "gleichstehend" wahr, drängte sie in die Rolle einer Freundin. Ähnlich verfuhr er insgeheim mit den anderen beiden Mädchen.
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Amberg-Sulzbach
Ehemaliger Diakon muss jetzt hinter Gitter
Amberger Schöffengericht ahndet sexuelle Beziehung zu einer 15-Jährigen - Jugendarbeit ohne nötigen Abstand
Auch nach einer fünfmonatigen Pause nahm er Ende 2005 die Beziehung wieder auf. Gleichzeitig kam in seiner Ehe das dritte Kind auf die Welt, doch die Beziehung mit seiner Frau war nicht mehr zu kitten.
Schuldhaftes Verhalten
Obwohl er mehrfach betonte, die Mädchen hätten von sich aus seine Nähe gesucht, neigten Staatsanwaltschaft und Richter mehr zur Annahme, dass die Initiative von ihm ausgegangen sei. "Sie haben die Mädchen, die die Eltern Ihnen, dem Kirchenvertreter, blind anvertrauten, bewusst manipuliert!" Das fand sich im Plädoyer der Anklagevertreterin wieder: Auf "Missbrauch von Schutzbefohlenen" stünden bis zu fünf Jahre. Staatsanwältin Frauendorfer forderte drei Jahre und drei Monate.
Tragweite nicht bewusst
Auch der Vertreter der Nebenklage sah kaum Chancen auf Bewährung, während der Verteidiger auf die missliche seelische Lage, beruflichen Absturz und privaten Neuanfang seines Mandanten hinwies und zwei Jahre auf Bewährung als ausreichend erachtete.
Das Urteil: zwei Jahre neun Monate ohne Bewährung. "Sie sind sich der Tragweite offensichtlich noch immer nicht ganz bewusst!", wies Dr. Täschner abschließend auf die seelischen Schäden des Mädchens hin.
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