Von (zm) |
26.05.2011
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Amberg-Sulzbach
Schulmobbing bis in die Psychiatrie
Ausgerechnet das Jugendamt soll verantwortlich sein - Amtshaftungsklage über 80 000 Euro
Amberg-Sulzbach. (zm) "Jugendamt nein danke!" Der plakative Pranger steht als buntes Pkw-Gespann unten auf der Straße. Gegenüber, oben im ersten Stock des Landgerichts, verhandelt die 1. Zivilkammer. Niko F. (19, Name geändert) verklagt das Kreisjugendamt Amberg-Sulzbach auf 80 000 Euro. Die Behörde habe ihm ein Stück dessen geraubt, was sie eigentlich schützen solle: eine unbeschwerte Jugend.
Das ist der zweite Verhandlungstag (wir berichteten), mehr als drei Monate sind seit Prozessbeginn vergangen. Niko F. fordert vom Landkreis Schmerzensgeld und Schadensersatz für eine von der Jugendbehörde erwirkte Zwangseinweisung in die Jugendpsychiatrie sowie ein Jugendheim. Über mehrere Monate erstreckte sich im Frühjahr und Sommer 2007 diese Zeit für den damals 15-Jährigen. Der Hauptschulabschluss war damit erst einmal futsch.
Anfangs Hänseleien
Wie Niko F. das alles erlebte, erzählte er der Kammer unter dem Vorsitz von Gerd Dreßler im Zuge einer "informatorischen Befragung des Klägers" unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Ansonsten schweigt er. Umso wichtiger wurde für die Zuhörer, darunter auch Elterninitiativen, am Donnerstag die Zeugenaussage der Mutter. Mit unter Schülern üblichen Hänseleien wegen Nikos Korpulenz habe es in der sechsten Hauptschulklasse angefangen, erzählt sie. In der siebten sei daraus gnadenloses "Schulmobbing" geworden.
Entschuldigt gefehlt
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26.05.2011
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Ausgerechnet das Jugendamt soll verantwortlich sein - Amtshaftungsklage über 80 000 Euro
Gespräche mit der Klassleiterin und dem Rektor hätten nichts gebracht. Alles sei nur schlimmer geworden. Besonders, als Niko statt zum Schulsport regelmäßig zum Schulpsychologen gegangen sei. Deshalb habe sie sich an das Kreisjugendamt gewandt und um Hilfe gebeten. Niko habe nicht mehr zum Unterricht gewollt, hätte zunehmend psychisch wie physisch unter der Situation gelitten. Die Mutter schrieb ihrem Sohn entsprechende Entschuldigungen, der 15-Jährige fehlte immer häufiger.
Auch der Haus- sowie ein Facharzt seien aufgesucht worden. Geholfen habe das nichts. Mobbing könnten schließlich auch die nicht abstellen. Eine jugendpsychiatrische Untersuchung sei ihr als eine weitere Möglichkeit angeboten, nicht aber nahegelegt worden. Parallel hatte das Jugendamt eine "Erziehungsbeistandschaft" angeordnet. Sprich, ein Mitarbeiter kümmerte sich intensiv um die alleinerziehende Mutter und ihren Sohn. "Der hat hauptsächlich versucht, mit mir meine Jugend aufzuarbeiten", erzählt die Frau. "Eine absolute Katastrophe."
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26.05.2011
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Schulmobbing bis in die Psychiatrie
Ausgerechnet das Jugendamt soll verantwortlich sein - Amtshaftungsklage über 80 000 Euro
Probleme wachsen
Derweil, das gab Kreisjugendamts-Leiter Thomas Schieder als Zeuge an, habe sich die Behörde immer ernsthaftere Sorgen um den Jungen gemacht, dem es offensichtlich nicht gut gegangen sei. Dazu noch die hohen Fehlzeiten in der Schule. Die Mutter sei als tendenziell überbesorgt und deshalb kaum kooperativ eingeschätzt worden.
Deshalb habe das Amt in interner Runde beschlossen, die Gesundheitsfürsorge an sich zu ziehen, um Niko jugendpsychiatrisch untersuchen zu lassen. Entsprechende familiengerichtliche Beschlüsse wurden beantragt, erlassen und umgesetzt. Sie sei komplett überrumpelt worden, beschreibt die Mutter diese Entwicklung im Frühjahr 2007, und über Wochen hinweg hätten ihr Ärzte wie Jugendamt zu verstehen gegeben, dass sie nun nichts mehr mitzureden habe. Ein schnelles Ende des Prozesses zeichnet sich nicht ab.
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