Sulzbach-Rosenberg
Einzel-Förderung jetzt eingestellt
Neue Richtlinien der KfW-Zuschüsse gelten seit 1. September
Bei der letzten Sitzung der Innung Sanitär, Heizung und Klima stellte Obermeister Heribert Wenkmann die neuen Förderrichtlinien der Kreditanstalt für Wiederaufbauvor. Seit 1. September gelten die neuen Bestimmungen für die Programmfamilie "Energieeffizient sanieren". Dazu wird die Förderung der Einzelmaßnahmen in der Kredit- und Zuschussvariante eingestellt.Das Förderangebot der KfW-Effizienzhäuser bleibt in beiden Varianten unverändert bestehen. Die bislang im Programm "Energieeffizient sanieren - Einzelmaßnahmen" (wie z.B Heizung oder Wärmedämmung) förderfähigen Maßnahmen können im Programm "Wohnraum modernisieren" zu den dort geltenden Programmbestimmungen beantragt werden. Darüber hinaus wurden wesentliche Teile der Sonderförderung im Programm eingestellt. Betroffen davon ist die Förderung für Maßnahmen zur Optimierung der Wärmeverteilung und zum Abbau von Nachtstromspeicherheizungen. Die Förderung für die Qualifizierte Baubegleitung wird weiterhin angeboten.
Für die Antragstellung in der Sonderförderung heißt es auch, dass Anträge noch bis einschließlich 30. November an die KfW gerichtet werden können, bei denen die Schlussrechnung zum 31. August gestellt wurde.
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