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München
Gutachter zerpflückt Ausreden
Landesbank-Untersuchungsausschuss: Keine guten Nachrichten für die Ex-Verwaltungsräte
München. Säßen Günther Beckstein, Erwin Huber und Kurt Faltlhauser sowie CSU-Fraktionschef Georg Schmid mit im Saal, ihnen würden wohl trotz Klimaanlage mit jeder Aussage Reiner Schmidts mehr Schweißperlen auf die Stirn treten.
Zwar macht der Augsburger Rechtsprofessor im Landesbank-Untersuchungsausschuss vorab klar, dass sein Gutachten zu Aufgaben und Pflichten von Bank-Vorständen und Verwaltungsräten nur die Rechtslage darstelle und nicht konkret den Kauf der Kärntner HGAA bewerte. Doch die Sätze des Professors klingen wie eine Mängelliste der Arbeit der einstigen BayernLB-Kontrolleure - mit für diese möglicherweise gravierenden finanziellen Folgen. Aus den Protokollen des Verwaltungsrates weiß man, dass die Aufseher eher wenig bis gar nicht nachgehakt haben, als es um den Milliarden-Deal mit der Kärntner Skandalbank ging. Schmidt betont, dass es Pflicht eines Verwaltungsrates sei, eine "präventive Kontrolltätigkeit" auszuüben, dass es eine "Holschuld" bei Informationen gebe, dass jedes einzelne Ratsmitglied zur Kontrolle verpflichtet sei.Wo war das Misstrauen?
Schmidt zerpflückt - ganz allgemein - die Ausreden Becksteins und Hubers, die sie in Interviews zu ihrer Verteidigung vorgebracht hatten. Die Vorgänge seien sehr komplex und für Bankenlaien kaum durchschaubar gewesen? "Fehlende Sachkunde ist kein Hinderungsgrund. Verwaltungsräte haben die Pflicht, sich sachkundig zu machen", doziert Schmidt. Man habe auf die Richtigkeit der Vorstandsvorlagen vertraut? "Jede Überwachungsverantwortung muss mit Misstrauen verbunden sein." Man sei in einigen Sitzungen durch Beamte oder Staatssekretäre vertreten gewesen? "Was mein Stellvertreter getan hat, habe ich selbst getan", bestätigt Schmidt die Rechtslage.
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