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Von Jürgen Umlauft  |  01.03.2010  | Netzcode: 2218801  |  1477 Mal gelesen.
München

Freie Fahrt für Google Street View

Staatsregierung: Unternehmen muss aber Datenschutz einhalten und Widerspruch ernst nehmen

München. Die Staatsregierung will die Tätigkeit von Google Street View im Freistaat nicht behindern, solange sich das Unternehmen an die Vereinbarungen zum Datenschutz hält und die Widersprüche von Bürgern gegen die Veröffentlichung ihrer Häuser im Internet ernst nimmt. "Wir sind ein wirtschafts- und technologiefreundliches Land", betonte der IT-Beauftragte der Staatsregierung, Finanzstaatssekretär Franz Pschierer (CSU), in München. Nach Angaben von Google Deutschland werden im März und im April in der Oberpfalz die Kamera-Fahrzeuge des Unternehmens in den Städten Weiden und Regensburg sowie in den Landkreisen Tirschenreuth, Neustadt/WN, Amberg-Sulzbach, Schwandorf und Neumarkt unterwegs sein.

Fahrzeuge des Google-Projekts Street View stehen
Fahrzeuge des Google-Projekts Street View stehen auf dem CeBIT-Stand von Google. Bild: dpa
An die Bürger appellierte Pschierer, ihre Widersprüche möglichst frühzeitig an Google Deuschland zu richten. Nur so könne effektiv verhindert werden, dass Häuser und Anwesen beim Deutschland-Start des Internet-Dienstes auf den Video-Sequenzen von Straßenzügen unkenntlich gemacht würden. Für staatliche Liegenschaften kündigte Pschierer keine Widersprüche an. "Bayern braucht sich mit seinen außergewöhnlichen Sehenswürdigkeiten nicht zu verstecken", so der Staatssekretär. Er räumte aber ein, dass der Street View-Dienst von Google in der Bevölkerung auf ein gespaltenes Echo stoße. Während Firmen oder Ladenbesitzer in den Aufnahmen ein zusätzliches Marketing-Instrument sähen, erachteten viele Bürger die weltweit zugängliche Abbildung ihrer Häuser und Gärten als Eingriff in die Privatsphäre. Deshalb müsse Google deren Interessen schützen. In jedem Fall seien Gesichter, Kfz-Kennzeichen und Hausnummern auf den Videos unkenntlich zu machen.

Pschierer forderte Google zudem auf, transparenter und umfassender über sein Tun und die Widerspruchsmöglichkeiten zu informieren. Die Vorankündigung von Aufnahmefahrten im Internet sei dafür nicht ausreichend. Google müsse weitere Informationskanäle wie Zeitungen oder Hörfunksender nutzen. Die Kommunen bat Pschierer, ihnen von Google angezeigte Aufnahmefahrten in ihren Amtsblätter bekannt zu machen. Eine Rechtsgrundlage für die Erhebung von Gebühren für die Aufnahme von Straßenzügen durch die Kamera-Fahrzeuge von Google sah Pschierer nicht. Das Filmen sei keine Sondernutzung der Straßen.


Alle Infos rund um Street View vom Bundesministerium für Verbraucherschutz:


Google Street View: Widerspruch ist möglich


Zum Herunterladen:


Musterwiderspruch "Google streetview"
(FileTypertf, 11 KB, barrierefrei)


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