St. Pölten
Josef Fritzl bekennt sich in allen Anklagepunkten schuldig
Urteil wohl am Donnerstag
St. Pölten. (dpa) Der Inzest-Täter Josef Fritzl hat sich am Mittwoch auch des Mordes schuldig bekannt und damit für eine Überraschung im Prozess vor dem Schwurgericht von St. Pölten gesorgt. Der 73-Jährige wurde von der Richterin am Morgen noch einmal in den Zeugenstand gerufen, wo er sich völlig unerwartet in allen Anklagepunkten schuldig erklärte. Dieses Geständnis umfasst auch die Anklage wegen Mordes durch unterlassene Hilfeleistung an einem seiner Kinder und den Vorwurf der Sklaverei.
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| Josef Fritzl bekennt sich in allen Anklagepunkten schuldig. Bild: dpa |
Kurz vor Beginn der Verhandlung hatte eine Meldung Aufsehen erregt, wonach Fritzls Tochter Elisabeth (42), die er 24 Jahre lang in einem fensterlosen Verlies in seinem Keller gefangen gehalten und immer wieder vergewaltigt hatte, am Dienstag persönlich im Gerichtssaal gewesen sei. Nach einem Bericht der Wiener Tageszeitung «Kurier» hatte ein Polizeiwagen die Mutter von sechs überlebenden Inzest-Kindern Fritzls am Morgen von der Landesklinik Amstetten-Mauer zum Gericht gebracht.
Weder der Gerichtssprecher Franz Cutka, noch Josef Fritzls Anwalt Rudolf Mayer dementierten den Bericht auf Anfrage. Mayer, der von Fritzl vorab nicht über sein geplantes Schuldgeständnis informiert worden war, räumte allerdings ein, dass die mögliche Anwesenheit des Opfers im Gerichtssaal entscheidend gewesen sein könnte: «Falls eines der Opfer im Gerichtssaal gesessen ist, bin ich der Meinung, dass das ein Großteil der Erschütterung gewesen ist.» Mayer sagte, die Tatsache, dass Fritzl in den vergangenen Tagen psychiatrischen Beistand gesucht habe, sei ein Beweis, dass die Ereignisse der vergangenen Tage psychische Wirkung zeigten.
Nach Fritzls überraschendem Vollgeständnis hatte die vom Gericht bestellte forensische Psychologin Adelheit Kastner dem Angeklagten eine vollständige Zurechnungsfähigkeit und damit Schuldfähigkeit für sein 24 Jahre dauerndes Verbrechen bescheinigt. Wegen Fritzls ausgeprägter Gewaltbereitschaft empfahl sie dem Gericht, den heute 73-Jährigen nach der Haftentlassung in eine Anstalt für zurechnungsfähige, aber abnorme Rechtsbrecher zur Behandlung einzuweisen. Wann und ob eine nötige Behandlung des Angeklagten danach eine Entlassung erlauben werde, konnte die Psychiaterin nicht sagen.
Nach dem Abschluss der Beweisaufnahme am Vormittag zogen sich die drei Berufsrichter für den Rest des Tages zu Beratungen zurück. Am Donnerstagmorgen werden Anklage und Verteidiger ihre Plädoyers vortragen. Mit einem Urteil wird am Donnerstagnachmittag gerechnet.
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