Von (bl) |
07.11.2008
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Neunburg vorm Wald
Knallgeräusch blockt Erholungswert
Stadt hält an Nein zu Schießanlage in Pissau fest - Klage vor Verwaltungsgericht ins Auge gefasst
Neunburg vorm Wald. (bl) Kurze, harte Knallgeräusche, 360 Schuss pro Stunde, sieben Tage die Woche: Dieses Szenario will eine deutliche Mehrheit im Stadtrat den Bürgern in Pissau nicht zumuten. Auch dann nicht, wenn zur Verhinderung der geplanten Schießanlage auf dem ehemaligen Bundeswehrgelände der Klageweg beschritten werden muss.
Zum zweiten Mal hatte am Donnerstag der Grundstücks-, Bau- und Umweltausschuss den Antrag auf Änderung der bestehenden Schießanlage in Pissau auf dem Tisch. 40 Jahre lang hatte dort die Bundeswehr zielen geübt. Ein privater Investor erwarb das Grundstück, um es in eine Schießanlage für Sportschützen und Jäger umzuwandeln. Seinen dazu erforderlichen Änderungsantrag hatte der Bauausschuss in der Sitzung vom 26. Juni abgelehnt. Begründet wurde dies damit, dass die Anlage nicht die erforderliche Privilegierung aufweise.
"Die zuständige Stelle am Landratsamt hat das Verfahren geprüft und kommt zu dem Ergebnis, dass das gemeindliche Einverständnis rechtswidrig verweigert wurde", informierte stellvertretende Bürgermeisterin Johanna Gückel bei der Sitzung im Rathaus die Mitglieder des Gremiums und eine stattliche Anzahl von Zuhörern.
Der Antragssteller habe demnach einen Rechtsanspruch auf eine Genehmigung, weshalb der Gemeinde nochmals die Gelegenheit gegeben werde über das gemeindliche Einvernehmen zu entscheiden. Gückel verschwieg dabei nicht, dass bei einer Genehmigung der Anlage durch das Landratsamt der Stadt Neunburg nur noch der Klageweg vor dem Verwaltungsgericht offen steht. "Ich persönlich bin der Meinung, dass hier eine erhebliche Beeinträchtigung der Bevölkerung und der Natur vorliegt und plädiere dafür, das Einvernehmen zu verweigern", fügte sie an.
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Knallgeräusch blockt Erholungswert
Stadt hält an Nein zu Schießanlage in Pissau fest - Klage vor Verwaltungsgericht ins Auge gefasst
Kritik am Vergleichsfall
Auf Unverständnis stieß die Entscheidung des Landratsamtes bei Stadträtin Margit Reichl. Die Stadt Neunburg habe sich bei ihrer Entscheidung streng am Bauplanungsrecht orientiert. Nicht gelten lassen wollte sie einen Hinweis auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 1978 zu einem Privatschießplatz, der aufgrund besonderer Umstände als "privilegiert" galt.
"Das Landratsamt führt nicht aus, worin die besonderen Umstände liegen", stellte Reichl fest: "So einfach darf man es sich nicht machen". "Ist dieser Schießplatz auch so groß dimensioniert wie Pissau? Gibt es dort auch Wohnhäuser?", lauteten ihre Fragen zu dem Urteil. Den Sportschützen und Jägern sei es zumutbar, andernorts im Landkreis zu üben, denn durch ihre Freizeitgestaltung würden Erholungssuchende von der Nutzung des Außenbereichs ausgeschlossen. "Kurze, harte Knallgeräusche verleiden den Aufenthalt in der Nähe", zeigte sich die CSU-Stadträtin. Zumindest von der CSU-Fraktion gebe es keine Zustimmung zu dem Vorhaben.
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Neunburg vorm Wald
Knallgeräusch blockt Erholungswert
Stadt hält an Nein zu Schießanlage in Pissau fest - Klage vor Verwaltungsgericht ins Auge gefasst
"360 Schuss pro Stunde, sieben Tage die Woche, wenn das zumutbar ist, weiß ich nicht, wo wir sind", bezog für die Freien Wähler Hans Dorrer Position. Er äußerte Zweifel an der Einschätzung eines Umweltingenieurs, der die zulässigen Lärm-Richtwerte für Mischgebiete hier als "unterschritten" beurteilte. Sicher gebe es auch Vergleichsfälle, wo das Landratsamt zu einer Umkehr gezwungen wurde.
Wenig Chancen für die Stadt sah SPD-Sprecher Franz Koller: "Ich bin überzeugt, dass das auf dem Rechtsweg entschieden wird - zugunsten des Betreibers". "Ich habe immer die Meinung vertreten, die Stadt soll das Grundstück erwerben, dann haben wir das Sagen", rekapitulierte er und äußerte Verständnis für die Belange der Sportschützen und den Wunsch des Käufers, seine Pläne dort auch zu realisieren.
Altlasten vermutet
"Ich weiß nicht, woher dem Käufer dort eine Schieß-Erlaubnis zugesichert wurde", widersprach ihm Gückel. Sie erinnerte auch daran, dass der Stadtrat sich aufgrund möglicher Altlasten gegen einen Kauf des Grundstücks entschieden habe.
Bei einer Gegenstimme entschied der Bauausschuss schließlich, seinen bisherigen Beschluss und damit die Ablehnung der Schießanlage aufrecht zu erhalten und im Falle einer Genehmigung den Klageweg zu beschreiten. Als Begründung sollen die Ausführungen von Stadträtin Reichl der Entscheidung beigelegt werden.
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