Von Clemens Hösamer |
02.09.2008
| Netzcode: 1519400 | 662 Mal gelesen.
Schwandorf
Bewährungsstrafe für Kinderpornos
52-Jähriger tauscht Videos und Bilder im Internet
In vielen Strafprozessen kann es noch Verständnis für die Angeklagten geben, sei es bei einem Betrug aus Geldnot, sei es bei einer Schlägerei aus Eifersucht. Auf keinerlei Verständnis können Angeklagte hoffen, die ihre sexuellen Bedürfnisse an Kinderpornografie befriedigen. Sie müssen eher mit Abscheu rechnen, denn zumindest mittelbar sorgen diese Täter dafür, dass Kinder, sogar Kleinstkinder auf das brutalste missbraucht werden, um mit den Videos Pädophile zu bedienen. Dass die Justiz mit solchen Tätern dennoch unbefangen umgeht, ist den Richtern hoch anzurechnen.
Mit August L. (52, Name geändert) aus dem südlichen Landkreis saß gestern ein solcher Täter am Amtsgericht vor Richter Tobias Kinzler, der den Prozess mit großer Souveränität leitete. Irgendwoher hatte die Polizei Verdacht geschöpft, im Jahr 2005 die Wohnung des erwerbsunfähigen Rentners durchsucht. Zwei Rechner und diverse Speichermedien wurden sicher gestellt. Was sich den Ermittlern darbot, verlangte starke Nerven.
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Schwandorf
Bewährungsstrafe für Kinderpornos
52-Jähriger tauscht Videos und Bilder im Internet
Schon die pure Beschreibung der Bilder und Videos in der Anklageschrift ruft schlicht Ekel hervor: Ein etwa zwölfjähriges Mädchen beim Geschlechtsverkehr mit einem Erwachsenen; Kleinkinder, die von Erwachsenen vergewaltigt werden; Bilder von kleinen Mädchen, zu Manipulationen an Geschlechtsorganen oder Oralverkehr gezwungen. Kinzler bei der Betrachtung der Bilder am Richtertisch: "Das ist schon brutal, was da zu sehen ist. Das ist ein Kleinstkind, das hier sexuell missbraucht wird!", sagte er eindringlich zu August L. Zumindest gab der 52-Jährige, der durch seine schwere Krankheit in seinem ganzen Verhalten sehr verlangsamt, aber voll schuldfähig ist, die Taten unumwunden zu, sein Verteidiger gab für ihn eine entsprechende Erklärung ab.
Es muss Schluss sein
Angesichts der Beweise blieb ihm auch wenig anderes übrig. In mühseliger Kleinarbeit hatten die Ermittler der Kriminalpolizei Amberg rund 80 000 E-Mails und Hunderte Dateien durchforstet. In erster Linie Dateien mit sexuellem Inhalt, unter anderem auch Sodomie, wurden entdeckt.
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Schwandorf
Bewährungsstrafe für Kinderpornos
52-Jähriger tauscht Videos und Bilder im Internet
15 Monate Haft auf Bewährung und 800 Euro Geldauflage forderte die Staatsanwältin, eine Geldstrafe der Verteidiger. Zu Letzterer führte kein prozessualer Weg. August L. wurde wegen Besitz, Erwerb und Verbreitung von Kinderpornografie zu neun Monaten Haft, drei Jahre auf Bewährung ausgesetzt, verurteilt. Außerdem muss er 500 Euro Geldauflage an den Kinderschutzbund bezahlen. "Weil es Leute wie Sie gibt, werden Kinder auf der ganzen Welt missbraucht", sagte Richter Kinzler zum Angeklagten und mahnte: "Jetzt darf nichts mehr vorkommen!"
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