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Schwandorf
Bewährungsstrafe für Kinderpornos
52-Jähriger tauscht Videos und Bilder im Internet
In vielen Strafprozessen kann es noch Verständnis für die Angeklagten geben, sei es bei einem Betrug aus Geldnot, sei es bei einer Schlägerei aus Eifersucht. Auf keinerlei Verständnis können Angeklagte hoffen, die ihre sexuellen Bedürfnisse an Kinderpornografie befriedigen. Sie müssen eher mit Abscheu rechnen, denn zumindest mittelbar sorgen diese Täter dafür, dass Kinder, sogar Kleinstkinder auf das brutalste missbraucht werden, um mit den Videos Pädophile zu bedienen. Dass die Justiz mit solchen Tätern dennoch unbefangen umgeht, ist den Richtern hoch anzurechnen.Mit August L. (52, Name geändert) aus dem südlichen Landkreis saß gestern ein solcher Täter am Amtsgericht vor Richter Tobias Kinzler, der den Prozess mit großer Souveränität leitete. Irgendwoher hatte die Polizei Verdacht geschöpft, im Jahr 2005 die Wohnung des erwerbsunfähigen Rentners durchsucht. Zwei Rechner und diverse Speichermedien wurden sicher gestellt. Was sich den Ermittlern darbot, verlangte starke Nerven.
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