Von (gw) |
11.06.2008
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Sulzbach-Rosenberg
"Keine Versammlung ohne Polizei"
Gesetzentwurf für den Freistaat stößt bei ver.di auf Widerstand - Empfindlich höhere Bußgelder
Sulzbach-Rosenberg. (gw) "Es gibt genügend Gesetze und Strafvorschriften. Würden die konsequent gegen Nazis angewendet, säßen die schon lange hinter Gittern", sagt Clemens Küchner, Sekretär bei ver.di Oberpfalz. Aus seiner Sicht dient der Kampf gegen Rechtsextremismus der bayerischen Staatsregierung nur als Vorwand, das Versammlungsgesetz grundlegend zu ändern.
Mehr als 100 Organisationen und Initiativen haben sich einer Kampagne zum Schutz der Versammlungsfreiheit angeschlossen.
Vorläufiger Höhepunkt der Aktionen wird eine Großkundgebung am 21. Juni in München sein. Mit einer Info-Veranstaltung im Haus der Arbeiterwohlfahrt wollten der Ortsverein der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft und sein Vorsitzender Manfred Weiß in Sulzbach-Rosenberg mobilisieren.
Clemens Küchner erläuterte den Inhalt des Entwurfs, der recht großzügig definiert, was als Versammlung zu gelten hat: "Künftig reichen dazu zwei Personen, die politisch etwas an den Mann bringen wollen." Kam der Verantwortliche, wenn etwas nicht nach den Vorschriften ablief, bisher mit 100 oder 200 Euro davon, drohten ihm jetzt Bußgelder von 3000 Euro und mehr. "Wer wird sich bei dem Risiko noch als Versammlungsleiter bereiterklären?"
Ins Gegenteil verkehrt
Die Aufgabe der Polizei, Versammlungen zu ermöglichen und zu schützen, werde ins glatte Gegenteil verkehrt. Jetzt müsse der Versammlungsleiter Gewalttäter stoppen. Verboten seien Uniformen, Uniformteile oder gleichartige Kleidung, die den Betrachter einschüchtern könnten.
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Sulzbach-Rosenberg
"Keine Versammlung ohne Polizei"
Gesetzentwurf für den Freistaat stößt bei ver.di auf Widerstand - Empfindlich höhere Bußgelder
"Natürlich wollen wir mit Streikwesten Eindruck auf Arbeitgeber und Streikbrecher machen", sah der ver.di-Sekretär Konfliktstoff. Streng genommen dürften dann auch junge Leute in schwarzem "Outfit" nicht mehr demonstrieren. Andererseits biete das neu eingeführte "Störungsverbot" Rechten eine Handhabe, um Antifaschisten mit einem Hagel an Anzeigen zu überziehen. Staatsfreie Versammlungen, wie sie das Bundesverfassungsgericht fordert, werde es nicht mehr geben, denn der Polizei sei stets "ein angemessener Platz" einzuräumen. Die Behörden hätten das Recht, ihnen als ungeeignet erscheinende Versammlungsleiter oder Ordner abzulehnen.
Gefahr für die Grundrechte
Gefahr für die Grundrechte drohe aber nicht nur durch das Versammlungsgesetz, sondern durch eine stetig wachsende "Daten-Sammelwut". Zu beobachten sei das beispielsweise in Debatten über eine Schülerkartei oder eine Job-Karte, die Küchner an das "Arbeitsbuch" der NS-Zeit erinnerte. "Wird da auch aktive Betriebsratsarbeit oder die Teilnahme an Streiks gespeichert?", fragte er sich.
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Sulzbach-Rosenberg
"Keine Versammlung ohne Polizei"
Gesetzentwurf für den Freistaat stößt bei ver.di auf Widerstand - Empfindlich höhere Bußgelder
CDU und CSU hätten in einem Strategiepapier die Katze aus dem Sack gelassen: Innere und äußere Sicherheit seien nicht mehr zu trennen, bürgerliche Rechte müssten an eine neue Bedrohungslage "angepasst" werden.
Heimatschutzbüros in Städten und Landkreisen sowie ein Nationaler Sicherheitsrat, der unabhängig vom Parlament arbeite, sollten über die "kritische Infrastruktur" wachen. Dazu zählten neben den Bereichen Energie und Verkehr auch große Betriebe. So könnten Streiks bei Telekom, E.ON oder der Bahn zum Einsatzgebiet der Bundeswehr im Inneren werden.
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