Amberg
Trennungsväter sind empört
Bayerische Gesetze unterlaufen Kindschaftsregelungen: "Endlich ausmisten"
Die Trennungsväter sind empört. Bei der jüngsten Sitzung der Trennungsväter im Oktober wurde diskutiert, wie es mit dem gemeinsamen Sorgerecht in Bayern steht. Seit dem 1. Juli 1998 sieht das neue Kindschaftsrecht die gemeinsame elterliche Sorge vor.Bei der Ausgestaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge nach Trennung und Scheidung, so Jürgen Wendl, Sprecher der Amberger Gruppe, unterscheidet der Gesetzgeber zwischen Angelegenheiten, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung sind, und Angelegenheiten des täglichen Lebens.
Was so einfach klingt, sei in der Praxis oft schwer. "Nicht nur weil sich die Sorgeberechtigten uneins sind, sondern auch, weil die bayerischen Gesetze und Verordnungen die Regelungen des Kindschaftsrechts schlichtweg unterlaufen." Wie könne ein Vater in Bayern bei der Schulwahl seines Kindes mitwirken, wenn Paragraf 26 (1) der Realschulordnung und der Gymnasialschulordnung die Anmeldung der Schüler nur von einem Erziehungsberechtigten (meist der Mutter) vorsehen?
Günter Mühlbauer, Vorsitzender des Vereins meint: "Wen wundert es, dass es so viele familienrechtliche Streitereien gibt, wenn die Rechtslage derart widersprüchlich ist!" Dabei richtet Mühlbauer einen klaren Appell an den Bayerischen Ministerpräsidenten Beckstein, die bayerischen Gesetze und Verordnungen zum Wohle der Kinder endlich auszumisten.
Tagesausgabe als E-Paper kaufen und mobil bezahlen
Sie können seit März 2012 auch eine einzelne Ausgabe unserer Zeitung im E-Paper-Format kaufen. Die Bezahlung erfolgt direkt über Ihr Mobiltelefon, eine gesonderte Anmeldung ist nicht erforderlich.
Um sich einen Eindruck davon zu verschaffen, wie das E-Paper aussieht, können Sie hier klicken und ein kostenloses Ansichtsexemplar anschauen.
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar abzugeben:
Noch nicht Mitglied im Oberpfalznetz?
Dann registrieren Sie sich hier!Heute
Gestern








