Regensburg/Riekofen
Seelsorger galt als geheilt
Generalvikar Fuchs begründet Beschäftigung von vorbestraftem Priester
Regensburg/Riekofen. (dpa) Bei der Beschäftigung eines wegen Kindesmissbrauchs vorbestraften Pfarrers in der Seelsorge sieht der Regensburger Generalvikar Michael Fuchs keinen Verstoß gegen die Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz.
"Die Leitlinien gehen dabei von Pädophilie aus, die strukturell nicht änderbar ist", sagte Fuchs der "Katholischen SonntagsZeitung". Im Fall des Riekofener Pfarrers, der sich dort erneut an einem Buben vergangen haben soll, sei aber laut psychiatrischem Gutachten ein Rückfall ausgeschlossen worden.Es stimme zwar, dass in den Leitlinien vorgesehen sei, einen entsprechend Verurteilten nicht mehr in einer Pfarrei einzusetzen. Weil aber die juristischen und therapeutischen Gutachten den Geistlichen als geheilt bezeichneten und das Amtsgericht kein Kontaktverbot mit Kindern und Jugendlichen ausgesprochen habe, meinte man laut Fuchs damals, "dass das Einsatzverbot in der Pfarrseelsorge auf diesen konkreten Fall nicht zutreffe und damit nicht zur Anwendung kommen müsse."
Der wegen sexuellen Missbrauchs vorbestrafte und in Riekofen (Landkreis Regensburg) als Gemeindeseelsorger eingesetzte 39-Jährige war unlängst verhaftet worden war. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass Fluchtgefahr besteht. Der Pfarrer hatte bereits als Kaplan Ende der 90er Jahre im niederbayerischen Viechtach mindestens einen Buben missbraucht und war deswegen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Danach hatte er eine mehrjährige Psychotherapie gemacht.
Generalvikar Fuchs verteidigte in dem Interview auch das inzwischen heftig umstrittene Verschweigen des Vorlebens des Priesters gegenüber der Riekofener Pfarrgemeinde. Er spricht zwar von einem berechtigten Interesse der Menschen, ausreichend über ihren Seelsorger informiert zu sein. Andererseits hätten aber auch die Persönlichkeitsrechte des Priesters berücksichtigt werden müssen. Der Mann sei schließlich nach damaligem Kenntnisstand und sowohl gutachterlicher als auch juristischer Maßgabe voll rehabilitiert gewesen. Daher sei nur der zuständige Dekan eingeweiht worden, "mit der Bitte, ein besonderes Auge drauf zu haben", erklärte Fuchs.
Der Wert von Gutachten
Wie mitgeteilt wurde, traf sich der Pfarrgemeinderat am Dienstagabend mit Kirchenpflegern und Vertretern des Ordinariats und erörterte zusammen mit Generalvikar Fuchs und dem neuen Pfarrer Gottfried Dachauer die Problematik, wobei der Vertrauensverlust vor Ort angesprochen wurde. Breiten Raum nahm auch die Frage nach der Zuverlässigkeit von psychiatrischen Gutachten ein.
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