Amberg
Strahlentherapie auch bei gutartigen Erkrankungen erfolgreich!
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| PD Dr. Antje Fahrig. |
Dass die Strahlentherapie als eine wesentliche Form der Krebsbehandlung erfolgreich eingesetzt wird, ist allgemein hin bekannt. Dass sie aber auch eine wirksame Therapie-Option bei gutartigen Erkrankungen sein kann, ist wenig bekannt, auch wenn man seit geraumer Zeit weiß, dass Röntgenstrahlen niedrig dosiert Schmerzen lindern und Entzündungen hemmen können sowie ebenso überschießende Gewebeneubildung verhindern.
Gerade bei der Beseitigung von Schmerzzuständen bei entzündlichen Gelenk- und Weichteilerkrankungen werden hier sehr gute Erfolge mit Ansprechraten zwischen 70 und über 90 Prozent erzielt. So lassen sich hartnäckige Beschwerden von Arthrosen im Knie-, Schulter-, Hüft- oder Daumengrundgelenksbereich, bei Fersensporn oder Tennisellenbogen durch eine Bestrahlung bessern. Bei degenerativen Erkrankungen des Bewegungsapparates können verschiedene Behandlungsoptionen eingesetzt werden, u.a. Medikamente, Physiotherapie, Krankengymnastik oder Injektionen. Diese können auch oft vorhandene Beschwerden bessern, aber oft nicht dauerhaft. Die Bestrahlung dagegen kann bei 70 bis 90 Prozent der Patienten eine langfristige Beschwerdebesserung erzielen. Operative Eingriffe können so zu einem großen Teil hinausgezögert werden.
Ein zweites Indikationsspektrum für die niedrig dosierte Strahlentherapie stellen so genannte hyperproliferative Erkrankungen dar: M. Dupuytren und M. Ledderhose (Knötchen und Strangbildung an der Hand- bzw. Fußsohle), Endokrine Orbitopathie sowie überschießende Verknöcherungen in der Umgebung von künstlichem Hüftersatz.
Das Klinikum St. Marien begegnet solchen Erkrankungen sehr erfolgreich mit Strahlentherapie. Die Dosis ist dabei wesentlich geringer als bei der Radiotherapie von Krebs, erklären die Strahlenexpertinnen. Bei sorgfältiger Indikationsstellung sowie Bestrahlungsplanung sind keine Nebenwirkungen zu erwarten. Die Schmerzbestrahlung stellt im Gegensatz zu vielen alternativen Methoden eine Leistung der gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen dar, so dass keine Zuzahlungen zu leisten sind. Eine Überweisung vom Hausarzt ist bei gesetzlich krankenversicherten Patienten ausreichend, eventuell erforderliche Zusatzdiagnostik kann in der Strahlentherapie veranlasst werden.



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