Winke, winke!
Das alltägliche Gefahrenpotential nährt sich nicht aus irgendwo auf der Welt zerbrutzelnden Kernkraftwerken, sondern aus dem permanenten Irrsinn im heimischen Straßenverkehr.Jetzt hat es auch einen der scheinbar simpelsten Vorgänge erwischt: das Blinken. Vielleicht ist auch der Name schuld: "Blinker" klingt eher nach Angelsport als nach Straßenverkehr. Deswegen heißt es ja auch offiziell "Fahrtrichtungsanzeiger". In der Straßenverkehrsordnung ist dessen Verwendung eindeutig geregelt: "Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen."
Noch Fragen? Anscheinend doch. "Rechtzeitig ankündigen" meint: vor dem Abbiegen und nicht nur während. Denn wenn man schon abbiegt, ist das zweifelsfrei zu erkennen und braucht nicht mehr angekündigt zu werden. Dann bräuchte man eigentlich gar nicht mehr "winke, winke" machen.
Trotzdem blinken immer mehr Autofahrer erst während des Abbiegens. Wenn überhaupt. Manche Verkehrsteilnehmer lassen diesen für sie offenbar zu komplizierten Vorgang heute inzwischen lieber gleich ganz bleiben.
Ihr Harald Mohr
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