Was ist ein Winterreifen?
Da wollte unser Gesetzgeber mal wieder etwas Praxisnahes in die Straßenverkehrsordnung schreiben, und jetzt das: Ausgerechnet vor Wintereinbruch entscheidet das Oberlandesgericht Oldenburg, dass die "Winterreifenpflicht" nur im Volksmund eine ist.Über Winterreifen steht in Paragraf 2, Absatz 3a der StVO nämlich gar nichts, lediglich von "geeigneter Bereifung" ist die Rede. Jetzt will Bundesverkehrsminister Ramsauer schleunigst nachbessern. Ob er da nicht wieder über die vielseitige deutsche Sprache stolpert? Der Begriff "Winterreifen" ist schon kaum zu definieren, wie will er dann erst festlegen, was "Winter" ist oder "winterliche Straßenverhältnisse" sind?
Genau genommen kann man nur einen Zeitraum festlegen, etwa "von 1. November bis 31. März dürfen Kraftfahrzeuge nur mit Winterreifen fahren". Was ist dann mit einem Urlauber aus Italien, der an Allerheiligen Deutschland besucht? Muss er sich für diese eine Fahrt extra Winterreifen kaufen, obwohl Schnee weit und breit nicht in Sicht ist? Geht also auch nicht.
Mir ist es egal. Ich habe seit Wochen schon die Winterreifen drauf. Denn ich brauche kein Gesetz, das mir das vorschreibt. Ich denke selbst.
Ihr Harald Mohr
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