Abgelehnt: Oberpfälzer!
Was würden Sie machen, wenn auf Ihren zurückgeschickten Bewerbungsunterlagen etwas wie "Abgelehnt: Oberpfälzer!" stünde? Sie hätten gute Aussichten, vor dem Arbeitsgericht Recht zu bekommen, denn ein "Oberpfälzer" ist zweifellos eine eigene Ethnie mit eigener Sprache, eigenen Traditionen und so weiter und deshalb vom "Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)" von 2006, gerne als "Antidiskriminierungsgesetz" bezeichnet, geschützt.Das AGG verbietet nämlich unter anderem, jemanden wegen seiner "Rasse und ethnischen Herkunft" zum Beispiel nicht einzustellen. Anders erging es jetzt jüngst der Bewerberin, die mit einem "Ossi"-Vermerk abgelehnt wurde. Das Arbeitsgericht Stuttgart hat entschieden, dass es den "Ossi" als solchen überhaupt nicht gibt! Damit seien schließlich alle Angehörigen der ehemaligen DDR gemeint, und dieser Personenkreis sei viel zu groß und vielgestaltig, um eine eigene Ethnie zu bilden, so die Richter. Mag schon sein, doch der Gesetzgeber hat ja wohl gemeint, dass man nicht jemanden benachteiligen darf, weil man ihn wegen seiner Herkunft für unfähig hält, Ethnie im volkskundlichen Sinne hin oder her. Oder was würden Sie sagen, wenn man Sie in Leipzig oder Dresden mit der Bemerkung "Wessi!" nicht einstellen würde?
Ihr Harald Mohr
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